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Venezuela: EU-Parlament erkennt Guaidó als Interimspräsidenten an

Venezuela

EU-Parlament erkennt Guaidó als Interimspräsidenten an

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    Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit beschlossen, Oppositionsführer Juan Guaidó als Interimspräsidenten anzuerkennen.
    Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit beschlossen, Oppositionsführer Juan Guaidó als Interimspräsidenten anzuerkennen. Foto: Rafael Hernandez, dpa (Archiv)

    Das Europaparlament prescht in der Diskussion um den Umgang mit der Lage in Venezuela voran. Die Abgeordneten beschlossen am Donnerstag in Brüssel mit großer Mehrheit, Oppositionsführer Juan Guaidó als rechtmäßigen Interimspräsidenten des südamerikanischen Landes anzuerkennen. Gleichzeitig forderten sie die Regierungen der EU-Staaten auf, dieser Entscheidung zu folgen.

    Als Grund für die klare Positionierung wurden in der verabschiedeten Erklärung die jüngsten Äußerungen des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro genannt. Dieser hatte die EU-Forderung nach einer umgehenden fairen Neuwahl des Präsidenten in dem Land öffentlich abgelehnt.

    Vor allem symbolische Bedeutung: EU-Parlament erkennt Guaidò als Interimspräsidenten an

    Ob sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Linie in der Frage der Anerkennung Guaidós einigen können, galt bis zuletzt als unklar. Zu dem Thema sollte es am Donnerstagnachmittag noch einmal Gespräche bei einem informellen Außenministertreffen in der rumänischen Hauptstadt Bukarest geben.

    Mehrere europäische Staaten wie Deutschland, Frankreich und Spanien hatten Maduro am vergangenen Wochenende ein Ultimatum gestellt. Die Drohung lautete: Ruft Maduro bis zu diesem Sonntag keine freien und fairen Wahlen aus, wollen sie Guaidó, der sich selbst zum Interimsstaatschef erklärt hat, als Übergangspräsidenten anerkennen.

    Ziel ist es eigentlich, diese Entscheidung im Namen der EU zu treffen. Länder wie Griechenland weigerten sich aber bis zuletzt mitzuziehen. Dass das Europaparlament Guaidó anerkennt, hat vor allem symbolische Bedeutung, weil es in außenpolitischen Fragen der EU kein Mitbestimmungsrecht hat. (dpa)

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