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Ermittlungsdetails: Medien: Wulff war nach Scheidung knapp bei Kasse

Ermittlungsdetails

Medien: Wulff war nach Scheidung knapp bei Kasse

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    Christian Wulff steht wieder unter Beschuss.
    Christian Wulff steht wieder unter Beschuss. Foto: dpa

    Bei den Ermittlungen habe sich gezeigt, dass Wulff nach seiner Scheidung 2007 knapp bei Kasse gewesen sei, berichtete dieFrankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Demnach sagte der mit Wulff befreundete Unternehmer Egon Geerkens gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover aus, er habe dem damaligen Ministerpräsidenten in jenem Jahr 30.000 und 60.000 Euro geliehen und dafür eine Rolex-Uhr und Bücher als Sicherheiten erhalten.

    Im Juli 2008 sei ein Privatkonto Wulffs mit 12.534 Euro im Soll gewesen, berichtete die Zeitung weiter. Kurze Zeit später trat Wulff einen Urlaub mit seiner Frau Bettina in einem Apartment auf Sylt an, das der Filmunternehmer David Groenewold reserviert hatte. Wulff hatte die Übernachtungskosten nach eigener Aussage in bar beglichen. Bettina Wulff habe dazu angegeben, das Geld stamme aus einem Weihnachtsgeschenk ihrer Mutter. Die Mutter habe der Staatsanwaltschaft Hannover schriftlich bestätigt, sie habe ihrer Tochter zu Weihnachten 2007 einen Bargeldbetrag in Höhe von 2500 Euro geschenkt.

    Bettina Wulff soll ausgesagt haben

    Der Zeitung zufolge erschien der Staatsanwaltschaft Hannover die mehrmonatige Aufbewahrung dieses Betrages angesichts des negativen Kontostands wirtschaftlich unvernünftig. Das sei ein Grund dafür gewesen, dass sie im Februar wegen des Sylt-Urlaubs 2008 und zweier weiterer Reisen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung gegen Wulff und Groenewold einleitete.

    Nach Informationen des MagazinsFocussagte Bettina Wulff überraschend in dem Verfahren gegen ihren Mann aus. Sie habe sich am 1. Oktober bei der Staatsanwaltschaft Hannover als Zeugin geäußert, berichtete das Blatt. Zuvor habe sie die Aussage verweigert. Dem "Focus" zufolge will die Staatsanwaltschaft bis Ende der Woche eine Erklärung zu dem Verfahren abgeben.

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