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Politik: FDP-Politiker Thomae: Kirchenasyl ist Eingriff in das Monopol des Staats

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FDP-Politiker Thomae: Kirchenasyl ist Eingriff in das Monopol des Staats

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    Stephan Thomae (FDP) sieht im Kirchenasyl einen Angriff auf den Rechtsstaat.
    Stephan Thomae (FDP) sieht im Kirchenasyl einen Angriff auf den Rechtsstaat. Foto: Martina Diemand

    Herr Thomae, seit der evangelische Pfarrer von Immenstadt einen Strafbefehl über 4000 Euro erhielt, weil er einem afghanischen Flüchtling Schutz vor Abschiebung gewährt hatte, wird kontrovers über das Kirchenasyl diskutiert. Was ist darunter eigentlich zu verstehen?

    Stephan Thomae: Das Kirchenasyl entstammt den Anfängen des Christentums, in denen Fundamente des Rechtsstaates wie Grundrechtsschutz und Gewaltenteilung nicht im heutigen Maß gewährleistet waren. Damals war die Kirche für bedrohte Menschen letzter Zufluchtsort vor Tod, Folter und Gewalt, auch aufgrund willkürlicher Entscheidungen des Staates. Spätestens seit den Fluchtbewegungen 2015 wird das „Kirchenasyl“ vor dem Hintergrund der Verhinderung einer Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer diskutiert. „Kirchenasyl“ ist aber kein Asyl im Rechtssinne. Vielmehr wird darunter der faktische Schutz verstanden, den kirchliche Einrichtungen abgelehnten Asylbewerbern gewähren, um sie vor dem unmittelbaren Zugriff der Behörden und der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu schützen.

    Wie ist das aus Ihrer Sicht rechtlich zu bewerten?

    Thomae: Ein solches Vorgehen ist unserer Rechtsordnung systemfremd. Es stellt die Hoheitsgewalt des Staates in Frage, denn die aufenthaltsrechtlichen und -beendenden Entscheidungen obliegen einzig und allein dem Staat. Ein Verhindern von Abschiebungen ist letztlich die Vereitelung staatlicher Vollstreckungsmaßnahmen und kann deshalb, wie im Fall des Immenstädter Pfarrers Ulrich Gampert, strafrechtlich sanktioniert werden.

    Sollte der Staat das Kirchenasyl nicht respektieren?

    Thomae: Die Gewährung von „Kirchenasyl“ stellt die eigenen moralischen Überzeugungen von richtig und falsch, gerecht und ungerecht, über eine staatliche Entscheidung und zweifelt damit an der Souveränität des Rechtsstaates.

    Was sagt denn das Gesetz genau?

    Thomae: Für das „Kirchenasyl“ fehlt es an einer gesetzlichen Legitimationsgrundlage. Weder das Grundrecht auf Asyl, noch das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften oder die Religions- und Glaubensfreiheit rechtfertigen einen Eingriff in das staatliche Asylgewährungsmonopol. Das Rechtsstaatsprinzip verlangt vielmehr eine verfassungskonforme Durchsetzung des Asyl-, Aufenthalts- und Strafrechts, in denen das Asylgrundrecht bereits berücksichtigt wurde. Hier wie auch in anderen Bereichen ist die Religionsfreiheit kein Trumpf über staatliche Entscheidungen. „Kirchenasyl“ vermag daher auch nicht einer Vollziehung der Abschiebeanordnung oder einer strafrechtlichen Verfolgung, auch der „Kirchenasyl“-Gewährenden, entgegenzustehen.

    Sollten Ausnahmen in humanitär begründeten Ausnahmefällen möglich bleiben?

    Thomae: Trotz geringer Fallzahlen wäre die Signalwirkung verheerend, wenn die staatliche Souveränität aufgrund ethisch-moralischer Vorstellungen beschränkt werden könnte. Es wäre dann nur eine Frage der Zeit, bis neben den christlichen Kirchen auch andere Glaubensgemeinschaften den Vollzug staatlichen Handelns verhindern, weil es gegen ihre Wertvorstellungen verstößt. Dies kann vom Staat nicht hingenommen werden.

    Die Kirchen argumentieren, Kirchenasyl sei immer „Ultima Ratio“ und komme erst dann zum Zuge, wenn alle Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet, um untragbare Härten zu verhindern, erschöpft sind...

    Thomae: So ehrenwert und nobel die Absichten der Kirchen für die Gewährung von „Kirchenasyl“ auch sein mögen, auch sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Dazu zählt, dass staatliche Entscheidungen akzeptiert und ihre Vollstreckung nicht verhindert werden. Gegen behördliche Entscheidungen steht der Rechtsweg offen, den die meisten abgelehnten Asylbewerber auch bestreiten. Der Rechtsstaat kann nicht hinnehmen, dass rechtskräftige gerichtliche oder behördliche Entscheidungen bewusst missachtet werden.

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