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Coronavirus: FDP mahnt zur Zurückhaltung in Debatte um Ausgangssperren

Coronavirus

FDP mahnt zur Zurückhaltung in Debatte um Ausgangssperren

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    Der sächsische Minister der Justiz und für Europa, Jürgen Martens FDP, spricht am 10.07.2013 im Sächsischen Landtag in Dresden Sachsen. Das Plenum entscheidet unter anderem über die Verabschiedung der Verfassungsänderung. Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++c dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit
    Der sächsische Minister der Justiz und für Europa, Jürgen Martens FDP, spricht am 10.07.2013 im Sächsischen Landtag in Dresden Sachsen. Das Plenum entscheidet unter anderem über die Verabschiedung der Verfassungsänderung. Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++c dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit Foto: Sebastian Kahnert

    Die FDP hat in der Debatte um eine mögliche Ausgangssperre in Deutschland wegen der Coronavirus-Krise mehr Zurückhaltung angemahnt. "Es geht hier nicht darum, dass der Staat die Muskeln spielen lässt, Ausgangssperren müssen im Einzelfall sehr genau begründet werden, wenn sie vor Ort notwendig sind", sagte der Rechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen Martens,  der "Augsburger Allgemeinen" (Freitagausgabe). Deutschland sei in der Viruskrise in einer Ausnahmesituation, "aber das heißt auch, dass sich alle Beteiligten der Bedeutung und der Schwere solcher Maßnahmen bewusst sind und entsprechend sensibel damit umgehen", fügte der FDP Politiker hinzu.

    Begriff "Ausgangssperre" kommt in keinem deutschen Gesetz vor

    "Auch das Androhen solcher Maßnahmen, sollte nur begründet auf Grundlage entsprechender Erkenntnisse und Daten erfolgen", betonte Martens. Der frühere sächsische Justizminister sieht für entsprechende regionale Maßnahmen wie im Fall Mitterteich im Landkreis Tirschenreuth eine ausreichende Rechtsgrundlage, auch wenn der Begriff "Ausgangssperre" in keinem deutschen Gesetz vorkomme. "Das Infektionsschutzgesetz sieht Sperrzonen vor, die man auf größere Flächen anwenden kann", sagte der FDP-Rechtsexperte. "Das ist eine ausreichende Rechtsgrundlage für kurzfristige und begrenzte Maßnahmen."

    Aber solche Entscheidungen müssten gut begründet und eingegrenzt erfolgen, betonte Martens. "Solche Allgemeinverfügungen sind immer vor Gericht überprüfbar. Da müssen die Behörden genau darlegen können, dass solche Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit liegen", fügte er hinzu. "Doch wer Corona-Partys im Park veranstaltet, darf sich nicht beschweren, wenn die Antwort der Behörden darauf tatsächlich Ausgangssperren sind", warnte er.

    Das ganze Interview lesen Sie hier: FDP-Rechtsexperte: "Ausgangssperren muss man sehr genau begründen"

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