Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Abschiebung: Fall Sami A.: Deutschland nimmt Kontakt zu Tunesien auf

Abschiebung

Fall Sami A.: Deutschland nimmt Kontakt zu Tunesien auf

    • |
    Sami A. wurde am vergangenen Freitag mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht.
    Sami A. wurde am vergangenen Freitag mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Die Bundesregierung will  den Fall des abgeschobenen Gefährders Sami A. nun mit Tunesien besprechen. Das Innenministerium habe die deutsche Botschaft in Tunis gebeten, Kontakt mit den dortigen Behörden aufzunehmen, "um amtliche Informationen zum derzeitigen und weiteren Vorgehen in dem Fall zu erlangen", sagte eine Sprecherin des Hauses von Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Montag in Berlin. Noch am Samstag hatte es aus tunesischen Regierungskreisen geheißen, dass es noch keine Anfrage aus Deutschland zu dem Fall gegeben habe. 

    Sami A. wurde nach Tunesien abgeschoben - droht ihm dort Folter?

    Die "Hausleitung" des Ministeriums sei schon am Mittwoch über eine mögliche Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden informiert gewesen, sagte die Sprecherin. Das schließe auch Minister Seehofer ein. Allerdings hätten auch "weitere Termine" für den Flug im Raum gestanden. "Die Information über die Planungen der Bundespolizei (...) mit dem Hinweis, dass da nicht sicher von ausgegangen (werden) kann, lagen auch dem Minister vor." Die Entscheidung über den Flug liege aber beim Land Nordrhein-Westfalen, daher habe "nicht sicher vorhergesagt" werden können, ob er auch stattfinden würde. 

    Über die Rolle Seehofers sagte die Sprecherin: "Ihm war es wichtig, politisch wichtig, dass eine Rückführung von Sami A. zeitnah erfolgt. Es gab keinerlei Einflussnahme auf einzelne Verfahrensschritte." 

    Sami A. war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend zwar entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war. Das Gericht will nun, dass Sami A. zurückgeholt wird. (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden