Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Lauingen: Familiennachzug: Aiman Musas Kinder sind noch im Krieg

Lauingen

Familiennachzug: Aiman Musas Kinder sind noch im Krieg

    • |
    Der Syrer Aiman Musa ist Flüchtling mit eingeschränktem Schutzstatus. Er darf daher derzeit Frau und Kinder aus Homs nicht nach Lauingen im Landkreis Dillingen holen.
    Der Syrer Aiman Musa ist Flüchtling mit eingeschränktem Schutzstatus. Er darf daher derzeit Frau und Kinder aus Homs nicht nach Lauingen im Landkreis Dillingen holen. Foto: Ulrich Wagner

    Vier Ziffern. 2651. Vier Ziffern, die nicht nur eine Zahl sind, sondern für ein Schicksal stehen. 2651 Kilometer Luftlinie liegen zwischen Homs und Lauingen. Zwischen Krieg und Frieden. Zwischen Aiman Musa und seiner Familie.

    Der 45-Jährige steht in der Küche mit der grünen Wand. Weißer Zucker rieselt in ein Glas. Aiman Musa gießt dampfenden schwarzen Tee darauf, rührt um, nimmt einen Schluck. Dann geht er ins Wohnzimmer, setzt sich an den großen Holztisch, stellt das Teeglas vor sich ab. „Stört es Sie, wenn ich rauche?“, fragt er, wartet einen Moment, zündet sich eine Zigarette an und nimmt einen tiefen Zug. Er blickt durch das gekippte Fenster nach draußen. In das Nebelgrau dieses Februartages. In die heile Welt einer schwäbischen Wohnsiedlung. Mit Einfamilienhäusern und Rad fahrenden Kindern. Aiman Musa löst den Blick von dieser Idylle, schaut auf seine Hände, die qualmende Zigarette und sagt: „Ich kann nur warten. Und hoffen.“ Darauf, seine Frau wiederzusehen. Seine beiden Söhne in den Arm zu nehmen. Darauf, dass vielleicht doch noch alles gut wird.

    Familiennachzug ist für Aiman Musas Angehörige bis Ende Juli nicht möglich

    Aiman Musa kommt aus Syrien. Er ist Flüchtling mit eingeschränktem – sogenanntem subsidiären – Schutzstatus. Für Menschen wie ihn ist die Entscheidung des Bundestages eine Katastrophe. Dort wurde Anfang Februar beschlossen, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bis Ende Juli ausgesetzt bleibt. In diese Gruppe fallen Menschen, die nicht als politisch verfolgt gelten und deswegen auch keinen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention bekommen, trotzdem aber in Deutschland bleiben dürfen, weil es in ihrer Heimat zu gefährlich ist – weil ihnen Folter oder die Todesstrafe drohen oder weil es einen bewaffneten Konflikt gibt. Seit 2016 steigt die Zahl der Syrer, die nurmehr eingeschränkten Schutz bekommen. Tausende haben bereits dagegen geklagt. Denn in den Jahren zuvor waren sie fast immer als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt worden.

    Die Regelung, dass der Familiennachzug ausgesetzt wird, gibt es seit März 2016 – eigentlich sollte sie nun auslaufen. Doch jetzt bleibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Familie in die neue Heimat zu holen, für weitere vier Monate verwehrt.

    Musa: "1000 Menschen pro Monat, das ist zu wenig"

    Und nicht nur das: Ab 1. August soll nur noch eine begrenzte Zahl von maximal 1000 Menschen pro Monat zu ihren Familien nach Deutschland kommen dürfen. Härtefälle sollen zusätzlich berücksichtigt werden. Wie genau das alles funktionieren soll, wie man diese 1000 Menschen auswählt, das weiß man in Berlin derzeit noch nicht so recht. „Man braucht erst ein neues Gesetz“, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums. Nach Angaben der Union müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um Kinder oder Ehepartner nachzuholen: Die Ehe muss schon vor der Flucht bestanden haben, es dürfen keine schwerwiegenden Straftaten vorliegen und es darf sich nicht um sogenannte Gefährder handeln.

    1000 Menschen pro Monat also. Aiman Musa schüttelt den Kopf. Er trinkt einen Schluck Tee, lehnt sich an die gestreifte Eckbank. „1000 Menschen pro Monat, das ist zu wenig. Das bringt nichts.“ Dann schweigt er für einen Moment. Nimmt noch einen Schluck. Faltet die Hände vor sich auf dem Tisch und sagt: „Deutschland hat für uns die Tür aufgemacht. Aber jetzt ist sie zu.“

    Das ist subsidiärer Schutz

    Subsidiären Schutz erhalten Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten.

    Betroffen sind die Menschen, die durch das Raster des Asylrechts oder der Genfer Konvention fallen, aber aus anderen Gründen nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können.

    Zum Beispiel, weil ihnen dort Folter oder die Todesstrafe drohen.

    Der Status wird zunächst auf ein Jahr befristet, kann aber verlängert werden.

    Das Recht auf Familiennachzug für diese Gruppe ist bis März 2018 ausgesetzt.

    21 Tage war Musa unterwegs. Von Syrien über die Türkei, dann weiter nach Griechenland, Kroatien bis nach Österreich und schließlich nach Deutschland führte ihn sein Weg. Zu Fuß. Mit dem Auto. Per Boot. Im Zug. Seine zwei Neffen waren auch dabei. Aber die Frau und die beiden kleinen Buben Achmad und Omar, heute neun und sechs Jahre alt, blieben in Homs. „Es war zu gefährlich, sie mitzunehmen. Haben Sie nicht die Bilder im Fernsehen gesehen? Die Nachrichten von den vielen Menschen, die auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken sind?“, fragt Musa. Er versucht so oft es geht, mit seiner Frau und den Kindern zu telefonieren oder ihnen übers Handy Nachrichten zu schicken. Seit drei Tagen gibt es in Homs keinen Strom. Internet und Telefon sind ausgefallen. „Manchmal können wir nur ein einziges Mal im Monat telefonieren.“

    Die Flucht hielt Aiman Musa für Frau und Kinder für zu gefährlich

    Und immer, wenn Musa im Fernsehen Bilder aus Syrien sieht, von zerstörten Straßen und explodierten Bomben, bekommt er Angst. Angst, dass seiner Frau, den Kindern und seiner Mutter etwas zugestoßen sein könnte. Musa zündet sich noch eine Zigarette an. Man sieht ihm an, dass er in diesem Moment in Gedanken weit weg ist. Dann legt er das Feuerzeug zurück auf den Tisch und sagt: „Aber irgendwann gewöhnt man sich an diese Angst.“

    Nicht zu wissen, wie es den Liebsten geht, tausende Kilometer entfernt, sei für die Flüchtlinge eine immense Belastung, sagt Psychotherapeut Volker Bracke vom Traumahilfe Netzwerk Augsburg und Schwaben, der immer wieder Kontakt zu Menschen hat, die durch ihre Flucht schwer traumatisiert sind und darunter leiden, von der Familie getrennt zu sein. „Ein Mensch wird als soziales Wesen geboren. Wir wachsen in einem sozialen System mit wichtigen Bindungen auf. Wird man aus diesen Bindungen rausgerissen oder gibt man sie auf, weil man einfach zu Hause keine Chance mehr auf eine Zukunft sieht, dann ist das sehr schwierig.“ Die Familie in Lebensgefahr zurückzulassen, nicht zu wissen, wie es ihr geht, das sei eine „grundlegende Verunsicherung“, sagt Bracke. Dann fügt er hinzu: „Aber um das zu erkennen, braucht man keinen Psychologen. Das kann sich eigentlich jeder gut vorstellen, der sich nur kurz in eine solche Situation hineinversetzt.“ Bei politischen Entscheidungen aber werde unpersönlich entschieden, fährt Bracke fort. „Wahrscheinlich kann man solche Entscheidungen auch nur treffen, wenn man über das persönliche Leid hinwegsieht.“ Als Psychotherapeut sehe er die Bundestagsentscheidung deshalb kritisch.

    Und da ist er bei weitem nicht der Einzige: Der Kompromiss, auf den sich Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen verständigt haben, bekommt von vielen Seiten Gegenwind. Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch spricht von einer „Willkür-Regelung“, die moralisch fragwürdig und unmenschlich sei. Aus einem Rechtsanspruch auf Familiennachzug werde reines Ermessen gemacht. Katrin Göring-Eckardt, Grünen-Fraktionschefin, sagt, dass die Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus „betrogen“ würden, weil ihnen vor zwei Jahren in Aussicht gestellt worden sei, dass der Familiennachzug ab März 2018 wieder zugelassen werde. Kritik kommt auch von Pro Asyl. Das Gesetz führe „zum Einstieg in den Ausstieg aus dem Grundrecht, als Familie zusammenzuleben.“

    Union steht hinter der Neuregelung, SPD pocht auf Härtefallregelung

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière indes verteidigt die neue Regelung: „Es ist eine Lösung, die befriedet.“ Und auch der Augsburger CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich steht hinter der Neuregelung. „Ein weiterer Nachzug würde die Grenzen der Integrationsfähigkeit unserer Kommunen überschreiten.“ Er gibt zu bedenken: „Das Europarecht und das Völkerrecht sehen keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz vor.“ Die Geflüchteten dürften zunächst ein Jahr bleiben. Das werde zwar oft verlängert, man müsse aber davon ausgehen, dass sie – anders als Menschen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus – irgendwann wieder in ihre Heimatländer zurückgehen.

    Und die SPD? Die rückt vor allem die Härtefallregelung in den Fokus. Man wolle auf eine großzügigere Auslegung pochen – denn im vergangenen Jahr hätten davon gerade einmal 66 Menschen profitiert.

    Was hat es mit der Härtefallregelung auf sich?

    Die Zahl derer, die trotz der derzeitigen Aussetzung Familienangehörige nachholen dürfen – etwa wegen einer schweren Erkrankung –, ist bislang sehr gering. Im vergangenen Jahr gab es nach SPD-Angaben 66 Fälle, die unter diese Härtefallregelung fallen.

    Nach dem Willen der Sozialdemokraten sollen es jetzt mehr werden. Sie verweisen insbesondere auf den Paragrafen 23 des Aufenthaltsgesetzes, demzufolge die oberste Landesbehörde „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen“ Ausländern aus bestimmten Staaten eine Aufenthaltserlaubnis erteilen kann.

    Unter Umständen müssen diejenigen, die ihre Familie nachholen, garantieren, dass sie für den Unterhalt ihrer Angehörigen aufkommen. Auf dieser Grundlage hat die niedersächsische Landesregierung bereits 2013 ein Programm für 5000 Familienangehörige aufgelegt. In der SPD gibt es Hoffnung, dass die von ihr regierten Länder ähnliche Initiativen starten könnten. Allerdings muss das Bundesinnenministerium mitspielen.

    Anerkannte Asylbewerber können ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen – dabei wird es auch weiterhin bleiben. Die neue Regelung bezieht sich nur auf Flüchtlinge, die einen eingeschränkten, den sogenannten subsidiären Schutz genießen. Für sie wurde der Familiennachzug im März 2016 für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Aussetzung wird nun bis Ende Juli verlängert. Ab August sollen 1000 Angehörige pro Monat nach Deutschland kommen dürfen. (afp)

    Die AfD indes stößt die Debatte in eine ganz andere Richtung: Deutschland solle überhaupt keine weiteren Flüchtlinge aufnehmen, forderte Thüringens AfD-Chef Björn Höcke.

    Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung befürwortet die Neuregelung. 54 Prozent der Befragten im ARD-Deutschlandtrend finden, dass die Einigung richtig ist. 38 Prozent sehen das anders.

    Der 17-jährige Gharib Jawisch durfte seine Eltern nachholen

    Von all den Diskussionen hat Gharib Jawisch kaum etwas mitbekommen. Alles, was für ihn zählt, ist, dass er endlich nicht mehr alleine ist. Dass endlich sein Vater und seine Mutter da sind. Bei ihm in Deutschland. Vor drei Jahren, mit 15, war Gharib ganz allein aus der Nähe des syrischen Aleppo in die Türkei aufgebrochen. Zu Fuß. Von dort ging es nach Griechenland, dann über die Balkanroute nach Deutschland. „Ich bin geflohen, weil der Krieg immer schlimmer wurde“, sagt er. Zwei Wochen war der Jugendliche unterwegs, bis er in Dillingen ankam. Dort lebte er in einer Wohngruppe mit anderen minderjährigen Flüchtlingen, die tausende Kilometer von ihren Eltern entfernt waren. Die nicht wussten, ob die Bomben, die in Aleppo einschlugen, ihre Elternhäuser zerstörten. Ob es Vater und Mutter gut ging. Ob sie lebten. Oder nicht. „Es war schwer“, sagt Gharib, der mittlerweile 17 Jahre alt ist.

    Im vergangenen Dezember kamen seine Eltern endlich nach Deutschland. „Ich durfte sie nachholen, weil ich minderjährig bin“, sagt Gharib. Und: Er ist anerkannter Flüchtling, hat also nicht nur subsidiären Schutzstatus. Somit hatte er einen Anspruch darauf, dass seine Eltern zu ihm nach Deutschland kommen. Die Familie lebt nun gemeinsam in einer Wohnung in Höchstädt.

    Aiman Musa kann sich eine Rückkehr nach Syrien nicht vorstellen

    Davon träumt auch Aiman Musa. Von einer eigenen Wohnung, am liebsten in einem kleinen Dorf auf dem Land, in der er mit seiner Familie leben kann. Weil er aber nur einen eingeschränkten Schutzstatus hat, schwindet seine Hoffnung. Musa trinkt seinen Tee aus, stellt das leere Glas auf den Tisch. Dann nimmt er sein Handy, öffnet das Fotoverzeichnis und zeigt Bilder. Von Homs. Vor dem Krieg. Vor den Bomben. Vor all dem Leid. „Jetzt ist alles kaputt“, sagt er traurig, mit leiser Stimme. Dann klickt er auf ein Bild, das seine zwei kleinen Söhne Achmad und Omar zeigt. Sie tragen Jeans und blaue Sweatshirts. Grinsen in die Kamera. „Das wurde in meinem Wohnzimmer aufgenommen“, sagt Musa, hält inne und blickt auf das Bild seiner Kinder, die er seit Jahren nicht mehr gesehen hat. Musa klickt weiter und zeigt ein Foto seiner Frau. Ihre langen dunklen Haare fallen über ihre Schulter. Sie trägt ein schimmerndes grünes Kleid, lächelt. Musa lächelt auch. Wenigstens ein bisschen.

    Zurück nach Syrien zu gehen, kann er sich nicht vorstellen. „Die Situation dort wird sich in den nächsten 15 Jahren nicht ändern. Hier in Deutschland habe ich nun Arbeit gefunden“, sagt er. Also hofft er weiter. Dass er bleiben darf. Und dass vielleicht doch alles gut wird. Dass seine Familie doch noch zu ihm kommen kann. Dass die 2651 Kilometer zwischen ihnen verschwinden. 2651 Kilometer zwischen Krieg und Frieden. Zwischen Aiman Musa und seiner Familie.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden