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Flüchtlinge
20.06.2016

Mit 13 verheiratet: Wie sollen Behörden mit Kinderehen umgehen?

In einigen Ländern sind Kinder- und Zwangsehen legal oder werden zumindest geduldet.
Foto: Mohammed Badra, dpa (Symbolbild)

Kinder- und Zwangsehen sind in einigen Herkunftsländern der Flüchtlinge geduldet, aber wie sollen die deutschen Behörden damit umgehen? Zwei krasse Fälle gab es in Franken.

Dieses Urteil hat eine neue Debatte ausgelöst: Das Aschaffenburger Jugendamt darf, obwohl es zum Vormund einer 15-jährigen Syrerin bestellt worden ist, nicht über den Aufenthaltsort der bereits mit 14 Jahren verheirateten jungen Frau entscheiden, darf sie also nicht von ihrem volljährigen Mann trennen. Das Oberlandesgericht Bamberg hat so im Mai entschieden (wir berichteten) und damit auf rechtliche und soziale Probleme hingewiesen, die mit der Zuwanderung von Flüchtlingen zunehmend die deutschen Behörden beschäftigen.

Bundesjustizminister Maas appelliert an Behörden

Kinder- und andere Zwangsehen, aber auch Polygamie – in einigen Herkunftsländern sind sie legal oder werden zumindest geduldet, im deutschen Recht aber aus guten Gründen verboten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat jetzt an die Behörden aus gegebenem Anlass appelliert, Zwangsehen und Polygamie auch bei Flüchtlingen nicht anzuerkennen: „Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.“ Und er fügte hinzu: „Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen.“

Fast zeitgleich mit dem Bamberger Urteil waren in der vergangenen Woche Zahlen über Kinderehen unter den hunderttausenden Flüchtlingen bekannt geworden: Mehrere hundert hätten die Bundesländer registriert, schrieb die Bild-Zeitung. In Bayern waren es demnach bis Ende April 161 Fälle von verheirateten Asylbewerbern unter 16 Jahren und 550 unter 18 Jahren.

Islam-Experte vermisst eine klare Linie

Der Erlanger Islam-Experte Mathias Rohe, Direktor des Zentrums für Islam und Recht in Europa, vermisst in solchen Fällen eine klare Linie. Die Bundesländer müssten es gesetzlich besser regeln. Die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern prüft jetzt auf Antrag des nordrhein-westfälischen Ressortchefs Thomas Kutschaty (SPD) zumindest, ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Klären will sie auch, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen hierzulande die Anerkennung versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht vorliegt.

Experte Rohe erzählt von einem Fall in Mittelfranken, in dem sein Rat gefragt war. Dort lebte in einer Flüchtlingsunterkunft eine 13-Jährige aus dem Irak – Analphabetin, mit elf zwangsverheiratet, weder deutsch noch Englisch sprechend – zusammen mit dem Ehemann (jenseits der 20) und dem gemeinsamen einjährigen Kind. Rohe empfahl, das Jugendamt einzuschalten. „Diese Ehe kann natürlich nach deutschem Recht nicht anerkannt werden. Die Fortführung geschlechtlicher Beziehungen wäre strafbar.“ Wie reagierte das Mädchen? Es behauptete plötzlich, bereits 17 zu sein. Rohe: „Diese junge Frau ist eben überhaupt nicht darauf vorbereitet, alleine zurechtzukommen.“

In Deutschland ist man mit 18 Jahren "ehemündig"

Die Rechtsexpertin der Union im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Siegburg) sagt: „Solche Kinderehen passen nicht zu unseren Werten, zu denen es gehört, dass die Ehe auf einer freiwilligen Entscheidung mündiger Menschen beruht und nicht durch Verwandte und Traditionen vorgegeben wird.“

Im traditionellen islamischen Recht wird teilweise davon ausgegangen, dass Mädchen bereits mit neun und Buben mit zwölf Jahren heiratsfähig sind. In Deutschland sind junge Menschen erst „ehemündig“, wenn sie volljährig sind, also mit 18. Das Familiengericht kann allerdings Eheschließungen ab dem 16. Lebensjahr zulassen.

Auch die Polygamie ist in Deutschland verboten. Das hat zur Folge, dass Flüchtlinge mit Mehrfach-Ehen nicht mehr als eine Frau über den Ehegattennachzug ins Land holen dürfen. Es gibt aber auch in Deutschland von einem Imam geschlossene Zweit-Ehen, sagt die Augsburger Familienanwältin Nazan Simsek. Im Interesse muslimischer Frauen warnt sie davon, in solchen Fällen „zu viel Toleranz“ zu zeigen. mit dpa, kna, epd

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Die Diskussion ist geschlossen.

21.06.2016

Der Erlanger Islam-Experte Mathias Rohe, Direktor des Zentrums für Islam und Recht in Europa, vermisst in solchen Fällen eine klare Linie.

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Es gibt doch die klare Linie - es ist verboten.

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Nur weil sich selbstherrliche Muslime nicht an unsere Gesetze halten wollen und dabei von der Einwanderungslobby unterstützt werden, muss man noch lange nicht so tun als ob es Defizite im deutschen Gesetzeswesen gibt.

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P.S. Einen Typ der eine 11 jährige schwängert möchte ich nicht als Nachbarn haben!

20.06.2016

Natürlich - am deutschen Wesen soll die Welt genesen. Was in anderen Ländern legal ist, muß hier zumindest geduldet werden.

Wie wärs denn umgekehrt? Was in Deutschland rechtens ist, ist nicht in jedem anderen Land rechtens

21.06.2016

Was in anderen Ländern legal ist, muß hier zumindest geduldet werden.

Unsinn. Wer hierherkommt, hat sich an unser Recht zu halten, so wie es für mich auch selbstverständlich ist, daß ich mich in einem anderen Land an dessen Gesetze halte. Und wenn ich diese nicht für gut heiße, darf ich eben nicht dorthin gehen.

Wie wollen Sie denn einem erwachsenen Mann erklären, der Sex mit einer 12-Jährigen hat, daß sein tun schändlich ist, wenn das bei Einwanderern geduldet wird?

Soll beispielsweise ein Muslim, der seine Frau krankenhausreif prügelte, straffrei bleiben, weil der Koran (Sure 4:34) das erlaubt und es in seinem Herkunftsland nicht bestraft wird ist?

Was für ein Bild gibt denn unsere Gesellschaft an die Einwanderer ab, wenn Einheimische für Tatbestände bestraft werden, die für sie nicht gelten? Das sie etwas Besseres sind? Wollen wir das?

Sind wir auf dem Weg in die Zwei-Klassen-Justiz?

Scheint so:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50990541.html

24.06.2016

Tut mir leid, aber so einfach funktionierts leider nicht.
Wenn wir von dem besprochenen Fall der 13 jährigen ausgehen,

sollten Sie Herr Wolfgang B. sich erstmal klarmachen, dass das Mädchen in Deutschland noch nicht mal geschäftsfähig ist, rein rechtlich gesehen. Erst ab 14 Jahren dürfen Kinder nämlich (ausserhalb des Taschengeldparagraphen, der Kleinstkäufe erlaubt) zb Kaufverträge eingehen.

Und nun wollen sie, dass diese Mädchen, das hier noch nichtmal ein Fahrrad kaufen darf, ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten,gültig in einer Ehe gehalten wird, der es von sich aus legal in Deutschland noch nicht einmal zustimmen könnte!!! Mal abgesehen davon, dass wir wissen, dass die Mädchen in 99% der Fälle nicht gefragt werden und sich nicht zu beklagen haben, man könnte sagen "M*** halten" müssen, egal was man mit ihnen macht.

NEIN, somit ist das für mich keine Variante, wie man das regeln kann.

Man kann mit mir gerne über Sonderregelungen für ältere Mädchen ab zb 16 reden, wie es sie ja auch im Deutschen Recht schon gibt...alles andere wäre für mich nicht hinnehmbar. Dann können wir auch gleich die deutschen Gesetzte abschaffen und nach der Scharia leben, wenn sich hier eh jeder raussuchen kann, nach welchem Recht er leben will, aber vielleicht will ich dann in Zukunft nach Aborigines oder Maorirecht leben, da sind die Frauen die Matriarchen und halten sich ihre "Jungs"...was sagen sie dann???

Muss "Mann" das dann auch so hinnehmen?

20.06.2016

Dieses KIND wurde mit 11 geschwängert! Hierzulande käme der Mann ins Gefängnis und zwar zu Recht! Sollte dieses Kind hier nicht auch Schutz genießen? Und da sie jetzt schon 13 ist, wird das nächste Kind wohl nicht lange auf sich warten lassen. (Verstoß NUB 7.2)

20.06.2016

(Verstoß NUB 7.2/edit)

20.06.2016

Welch unnötige Frage!

Und welch selbstherrliches Urteil, mit dem sich ein Gericht (!!!) gegen geltendes Recht stellt!

Kinder-, Zwangs- und Mehrfachehen sind in D verboten.

Basta!

Da gibt es nichts zu diskutieren und zu hinterfragen.

20.06.2016

Es wird leider immer fragwürdiger in unserem Land, schon mehrfach können wir uns über seltsame Urtele unserer Rchter nur noch wundern. Ja, wr schaffen uns langsam ab.

25.06.2016

, mit dem sich ein Gericht (!!!) gegen geltendes Recht stellt!

Warum denn nicht? Macht doch unsere Bundesregierung laufend vor. ;-)