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Flutkatastrophe: Bundesregierung beschließt Soforthilfen für Opfer der Flut

Flutkatastrophe

Bundesregierung beschließt Soforthilfen für Opfer der Flut

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    Opfer der Flut bekommen nun auch Unterstützung durch die Bundesregierung.
    Opfer der Flut bekommen nun auch Unterstützung durch die Bundesregierung. Foto: Andreas Gebert, dpa (Symbolbild)

    Die Bundesregierung hat 200 Millionen Euro an Soforthilfen für Hochwasser-Betroffene bereitgestellt. Von den Ländern sollen weitere 200 Millionen Euro kommen. Wenn der Bedarf höher ausfällt, sollen weitere Mittel bereitgestellt werden. Für den Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur wird mit Kosten von mehreren Milliarden Euro gerechnet. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung am Mittwoch: „Die wichtigste und schnelle Botschaft ist, dass wir einen Bedarf von 400 Millionen Euro veranschlagt haben.“

    Die Hilfe werde den Betroffenen schnell und unbürokratisch von den Ländern ausbezahlt, ohne dass eine Einkommens- oder Bedürftigkeitsprüfung stattfinde. Zusätzliche bürokratische Anforderungen des Bundes werde es nicht geben. Die Summe ergebe sich aus ersten Schadensschätzungen und den Erfahrungen früherer Hochwasserlagen. „Wenn mehr gebraucht wird, wird mehr Geld zur Verfügung gestellt“, sagte Scholz. Von der Starkregen- und Flutkatastrophe wurden insbesondere Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, aber auch Bayern und Sachsen getroffen. Über die Länder soll die Auszahlung der Soforthilfen erfolgen. Rheinland-Pfalz etwa hat angekündigt, maximal 3500 Euro pro betroffenem Haushalt an Soforthilfen zu zahlen, um unmittelbare Schäden zu beseitigen und Notlagen zu überbrücken.

    Auch ohne Versicherung für die Schäden soll es Hilfe geben

    Für den Aufbau der zerstörten Infrastruktur rechnet Scholz zunächst mit einem Bedarf von sechs Milliarden Euro. Auch hiervon würden der Bund die eine Hälfte, die Länder die andere übernehmen. Es werde Jahre dauern, die kaputten Häuser, Krankenhäuser und Schulen wieder aufzubauen. Zerstörte Bundesstraßen, Autobahnen oder Eisenbahnstrecken würden vollständig auf Kosten des Bundes und mit Mitteln des Bundes wieder hergestellt.

    Das noch junge Planungsbeschleunigungsgesetz werde dafür sorgen, dass der Wiederaufbau in der Regel ohne neues Planfeststellungsverfahren und damit schneller erfolgen könne. Auf die Hilfe des Staates beim Wiederaufbau ihrer Häuser oder Wohnungen sollen auch Bürger zählen können, die nicht gegen Elementarschäden versichert sind. Es solle, so Scholz, keine Individualisierung von Risiken gebe, „die die ganze Menschheit verursacht hat“. Der menschengemachte Klimawandel aber lasse erwarten, „dass solche Ereignisse uns häufiger erreichen“. Eine Debatte über eine verpflichtende Elementarschadensversicherung werde deshalb stattfinden. Jetzt aber gelte es, nicht zynisch oder herzlos zu sein. Bei der Regelung zur Fluthilfe müsse die Versicherungsleistung berücksichtigt werden, niemand dürfe mehr als 100 Prozent der Schadenssumme bekommen.

    Trotz durch Corona belastete Staatsfinanzen: Auszahlung der Hilfen kann sofort beginnen

    Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte: „Manche können sich nicht versichern. Wer in Passau an der Donau wohnt, findet niemand, der ihn versichert.“ Ein künftiges Absicherungssystem müsse den Interessen von Staat, Versicherungen und Privatleuten gerecht werden . Bei der jetzigen Flutkatastrophe handle es sich um eine „Tragödie, die ich in dieser Form nie erlebt habe“. Seehofer: „Dafür zahlen die Leute auch Steuern, nicht alles ist versicherbar.“ Es gehe jetzt um schnelle, unbürokratische Hilfe für „Menschen, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben“. Er kündigte an, dass der Bund künftig davon absehen werde, den betroffenen Gemeinden die Kosten für den Einsatz bundeseigener Hilfskräfte in Rechnung zu stellen. In den Flutgebieten sind seinen Angaben zufolge aktuell rund 8000 Angehörige von Bundespolizei, Streitkräften oder Technischem Hilfswerk im Einsatz. Diese würden helfen, „so lange Hilfe notwendig ist“.

    Trotz der gewaltigen Belastungen der Staatsfinanzen durch die Corona-Krise stehen die benötigten Fluthilfemittel laut Scholz im Haushalt zur Verfügung. „Wir haben die Voraussetzungen, es kann sofort losgehen“, sagte der SPD-Kanzlerkandidat. Weitere Hilfen seien möglich: „Es geht nach dem, was gebraucht wird, es gibt keine Limitierung.“ Unternehmen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, will Scholz Mittel aus dem Corona-Härtefallfonds zugänglich machen. Zudem kündigte er Beratungen mit den Ländern über einen dauerhaften Hilfsfonds „zur Absicherung der Folgen des menschengemachten Klimawandels“ an. Denn künftig drohten Schäden, die über das hinausgingen, was man bisher an Naturkatastrophen erlebt habe.

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