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Großbritannien: "Guardian": Nach Brexit nur beschränkte Einwanderung von EU-Bürgern

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"Guardian": Nach Brexit nur beschränkte Einwanderung von EU-Bürgern

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    Großbritannien hatte nach dem Brexit-Votum vor einem Jahr im März die Scheidung von der EU eingereicht. Nun könnte London die Einwanderung von EU-Bürgern beschränken.
    Großbritannien hatte nach dem Brexit-Votum vor einem Jahr im März die Scheidung von der EU eingereicht. Nun könnte London die Einwanderung von EU-Bürgern beschränken. Foto: Matt Dunham, dpa (Archivbild)

    Großbritannien plant einem Zeitungsbericht zufolge, die Einwanderung niedrigqualifizierter EU-Arbeitnehmer nach einem Brexit zu beschränken. Zudem solle der Nachzug von Familienmitgliedern eingeschränkt werden, berichtet die Zeitung "The Guardian" am Dienstagabend auf ihrer Website unter Berufung auf Vorschläge des Innenministeriums. Das 82-seitige Dokument aus dem Ministerium wurde demnach an die Zeitung durchgestochen.

    Chronologie: Was nach dem Brexit-Votum geschah

    Am 23. Juni 2016 stimmten die Briten für den Austritt ihres Landes aus der Europäischen Union. Was seitdem geschah:

    24. Juni: In den Morgenstunden wird klar: Großbritannien kehrt Europa den Rücken. In Europa und Asien brechen die Aktienmärkte ein.

    4. Juli: Brexit-Befürworter Nigel Farage tritt vom Vorsitz der rechtspopulistischen Unabhängigkeitspartei Ukip zurück.

    13. Juli: Premierminister David Cameron tritt zurück. Die konservative Politikerin Theresa May wird seine Nachfolgerin. Der Brexit-Wortführer Boris Johnson wird neuer britischer Außenminister.

    15. Juli: Brexit-Minister David Davis kündigt an, erst zum Jahreswechsel offizielle Gespräche mit Brüssel über einen EU-Austritt aufnehmen zu wollen. Die EU dringt auf baldige Verhandlungen.

    2. Oktober: May gibt bekannt, dass sie bis Ende März 2017 offiziell den Austritt aus der EU einleiten wird.

    18. Januar 2017: May kündigt in einer Rede einen «harten Brexit» an. Großbritannien wird auch den europäischen Binnenmarkt verlassen.

    24. Januar: Das höchste britische Gericht entscheidet: Das Parlament in London muss über die Austrittserklärung abstimmen.

    2. Februar: Die Regierung veröffentlicht Teile ihrer Brexit-Strategie. Das sogenannte Weißbuch enthält kaum Neues.

    7. Februar: Brüssel kündigt London eine Rechnung in Milliardenhöhe nach dem Brexit für gemeinsam eingegangene EU-Verpflichtungen an.

    8. Februar: Das Unterhaus des Parlaments stimmt dem Brexit-Gesetz zu.

    1. März: Das Oberhaus ergänzt den Gesetzentwurf der Regierung, um Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien zu garantieren.

    7. März: Das Oberhaus stimmt für einen weiteren Zusatz zum Gesetz. Es fordert ein Vetorecht des Parlaments zum Abschluss des Brexit-Deals.

    13. März: Das Oberhaus lenkt ein; das Parlament verabschiedet das Brexit-Gesetz. Schottlands Regierung kündigt an, dass sie in einem Referendum über die Trennung vom Königreich abstimmen lassen will.

    28. März: Das schottische Parlament votiert für die Volksabstimmung über die Unabhängigkeit von Großbritannien. Sie soll nach dem Willen Sturgeons vor dem Brexit stattfinden, was May kategorisch ablehnt.

    8. Juli 2018: Brexit-Minister Davis tritt zurück, nach dem er mit den Plänen von May nicht zufrieden ist. Ein Tag später folgt ihm Außenminister Johnson.

    13. November: Die EU veröffentlich Pläne für ein Brexit ohne Abkommen mit London. Doch kurze Zeit später heißt es, die Vertragspartner hätten sich doch auf einen Entwurf geeinigt.

    15. November: Weitere vier Minister treten von ihren Ämtern zurück. Weniger Tage später verabschiedet die EU das Abkommen.

    12. Dezember: May muss sich wegen ihres Brexit-Kurses einer Abstimmung über ihr Amt als Chefin der Konservativen Regierungspartei stellen. Eine Mehrheit der Tory-Abgeordneten spricht ihr das Vertrauen aus.

    15. Januar 2019: Das britische Parlament lehnt das Brexit-Abkommen ab. Mit 432 zu 202 Stimmen votieren die Abgeordneten in London gegen den Deal von Premierministerin May.

    26. Februar: May gibt ihren grundsätzlichen Widerstand gegen eine Verschiebung des Brexit auf. Zuerst aber soll am 12. März nochmals über das Austrittsabkommen abgestimmt werden.

    12. März: Die erneute Abstimmung im Unterhaus über das Vertragspaket mit der EU endet mit einer weiteren klaren Niederlage für May.

    14. März: Das Unterhaus stimmt einer Regierungsvorlage zu, wonach der EU-Austritt bis mindestens zum 30. Juni aufgeschoben werden soll. May gibt bekannt, dass sie dem Parlament den Austrittsvertrag zum dritten Mal vorlegen wird.

    29. März: Die zweijährige Frist läuft ab, gemäß Großbritanniens EU-Mitgliedschaft um Mitternacht beendet wird und eine Übergangsperiode beginnen soll. Wenn aber bis dahin das britische Parlament dem Austrittsabkommen von Theresa May nicht zustimmt, beginnt entweder ein vertragsloser Zustand oder es kommt zu einem Aufschub des EU-Austritts. (dpa)

    Den Plänen zufolge müssen sich EU-Bürger, die nach dem Brexit nach Großbritannien einwandern wollen, um eine zweijährige Aufenhaltsgenehmigung bewerben. Als hochqualifiziert eingestufte Zuwanderer können sich dagegen um eine bis zu fünfjährige Genehmigung bewerben. Beim Familiennachzug plant das Innenministerium nach dem Brexit demnach strengere Kriterien: Dieser soll auf Lebenspartner, Kinder unter 18 Jahren und erwachsene Unterhaltsberechtigte beschränkt werden.

    Nicht nur Einwanderung: Was sich durch den Brexit ändert

    Auch für den Grenzübertritt sind aufgrund des Brexits Änderungen geplant: Künftig soll es auch für EU-Bürger verpflichtend sein, bei der Einreise nach Großbritannien einen Reisepass mit sich zu führen. Bislang reichte der Personalausweis. Für die vollständige Umsetzung der Neuregelungen soll es demnach eine Frist von mindestens zwei Jahren nach dem Brexit im März 2019 geben.

    Der Brexit wird sich auf die Wirtschaft Großbritanniens auswirken. In vielen Bereichen der britischen Wirtschaft gibt es einen hohen Anteil von Migranten, etwa in der Landwirtschaft, der Gastronomie oder im Gesundheitswesen. 2016 lebten etwa 3,6 Millionen EU-Bürger in Großbritannien, davon ein Drittel in London. Die Polen machen mit einer Million Menschen das größte Kontingent aus. afp/sh

    Die Etappen bis zum Brexit im März 2019

    Mit der offiziellen Brexit-Erklärung setzt Großbritannien die komplexen Verhandlungen über seinen EU-Austritt in Gang. Der Fahrplan bis zum März 2019:

    31. März 2017: EU-Ratspräsident Donald Tusk will den anderen 27 EU-Staaten einen Vorschlag für »Leitlinien» für die Verhandlungen machen.

    5. April 2017: Das Europaparlament will eine Resolution mit seinen Vorstellungen zu den Prioritäten in den Brexit-Verhandlungen verabschieden.

    29. April 2017: Ein Sondergipfel der 27 EU-Staats und Regierungschefs beschließt die Verhandlungsleitlinien. Binnen 48 Stunden will die EU-Kommission ihre Empfehlung zur Eröffnung der Verhandlungen verabschieden.

    Mai 2017: Die EU-Europaminister verabschieden detailliertere Richtlinien für die Inhalte der Gespräche und erteilen dem Brexit-Beauftragten der EU-Kommission, Michel Barnier, ein offizielles Verhandlungsmandat.

    Mai/Juni 2017: Die eigentlichen Austrittsverhandlungen beginnen.

    Bis Ende 2017: Barnier will bis Jahresende möglichst drei Fragen klären: den Umgang mit EU-Bürgern in Großbritannien und Briten in der EU, den Status der Grenze zu Nordirland sowie die Höhe der Zahlungen, die London noch an die EU leisten muss.

    Oktober 2018: Die Verhandlungen über den gesamten Austrittsvertrag sollen abgeschlossen sein, um eine rechtzeitige Ratifizierung durch das Europaparlament und das britische Parlament zu ermöglichen.

    29. März 2019: Die britische EU-Mitgliedschaft endet offiziell. Die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen und insbesondere ein Handelsabkommen dürften sich aber noch mehrere Jahre hinziehen. Übergangsregelungen sind deshalb wahrscheinlich. (Text: afp)

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