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Vorratsdatenspeicherung: Große Koalition vor neuem Gesetzentwurf zu Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Große Koalition vor neuem Gesetzentwurf zu Vorratsdatenspeicherung

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    Die Bundesregierung plant offenbar einen Alleingang für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten.
    Die Bundesregierung plant offenbar einen Alleingang für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv (dpa)

    Die Bundesregierung arbeitet an einem Entwurf für ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Anlass dafür sind aber nicht nur die jüngsten Terrorwarnungen in Deutschland. Auch die Erwartung, dass es mittelfristig keine EU-weite Regelung geben wird, treibt den Gesetzgeber an.

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    Die Bundesregierung plant deshalb einen deutschen Alleingang für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten, schreibt das Nachrichtenmagazin Spiegel. Über das Streitthema gebe es direkte Gespräche zwischen Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD).

    Das von vielen Datenschützern kritisierte Sammeln von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass soll Fahndern vor allem bei der Jagd auf Terroristen und andere Schwerverbrecher helfen. Mögliche Fristen für die Dauer der Speicherung wurden bisher nicht genannt.

    Der "Spiegel" schreibt, ein möglicher Kompromiss mit Maas könnte darin bestehen, dass Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten von der Erfassung ausgenommen werden. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wollte sich zu der Frage, ob und wann ein Gesetzentwurf zu erwarten sei, nicht äußern.

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    Begriff: Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 das Gesetz.

    Zweck: Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU schrieb vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

    Metadaten: Bei Telefonaten mussten die sogenannten Metadaten gespeichert werden: Rufnummer, Name und Anschrift der Teilnehmer, Uhrzeit, Datum und Dauer eines Gesprächs. Bei Handys gehörte der Standort zu Gesprächsbeginn dazu. Die Inhalte von Gesprächen oder Mails waren tabu.

    Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert würde eine deutsche Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung begrüßen - aber nur in eng abgesteckten Grenzen. "Die unsichere Situation, die wir über Jahre hin hatten, ist nicht tolerierbar, weil einige Telekommunikationsunternehmen offensichtlich länger Daten speichern als es notwendig ist", sagte Weichert der Deutschen Presse-Agentur. Er sei für eine "ganz kurze Frist", in der Daten gespeichert werden dürfen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte ein Gesetz, das eine Mindestspeicherzeit von sechs Monaten vorsah, 2010 verworfen. Der Europäische Gerichtshof kippte eine EU-Regelung zur Vorratsdatenspeicherung 2014. Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission ist so bald nicht zu erwarten.

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    Die FDP warnt vor einem deutschen Alleingang. Für die Verbrecherjagd brauche die Polizei bessere Ausstattung und kein "Monster-Instrument zum Erstellen von Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen aller Bürger", sagte FDP-Generalsekretärin Nicola Beer. Die SPD knicke bei der Vorratsdatenspeicherung offenbar ein. Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, kommentierte die Pläne der Regierung im Kurznachrichtendienst Twitter: "Dumm, Dümmer #GROKO".

    Der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke sagte, es müsse sehr sorgfältig geprüft werden, "ob die Vorratsdatenspeicherung über blanken Aktivismus hinaus auch eine ernsthafte Wirkung bei der Zerschlagung terroristischer Strukturen hat". dpa

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