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Aktive Sterbehilfe: Herr Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er stirbt

Aktive Sterbehilfe

Herr Brennecke möchte selbst entscheiden, wann er stirbt

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    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über die Grenzen aktiver Sterbehilfe.
    Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über die Grenzen aktiver Sterbehilfe. Foto: Patrick Seeger, dpa

    Das Grundgesetz beginnt mit dem Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Hans-Jürgen Brennecke zitiert Artikel 1 in diesen Tagen häufiger. Er ist 74 Jahre alt, bei ihm wurde 2017 das lebensbedrohliche, aber wenig bekannte Burkitt-Lymphom diagnostiziert, eine sehr aggressive Krebsform, die in unseren Breitengraden insbesondere die Lymphknoten erfassen kann. Ein halbes Jahr verbrachte der ehemalige Sozialarbeiter aus der Nähe von Lüneburg im Krankenhaus. Das ist eine ungewöhnlich lange Zeit.

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