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Innenministerium: Tausende Hinweise auf Kriegsverbrecher, aber kaum Ermittlungen

Innenministerium

Tausende Hinweise auf Kriegsverbrecher, aber kaum Ermittlungen

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    Horst Seehofer soll zu den Vorwürfen gegen das Innenministerium Stellung nehmen.
    Horst Seehofer soll zu den Vorwürfen gegen das Innenministerium Stellung nehmen. Foto: Silvio Wyszengrad

    Es war eine der großen Sorgen, als die Flüchtlingswelle im Herbst 2015 Deutschland erreichte: Dass unter den vielen ausländischen Männern und Frauen Kriminelle sind, die sich unbehelligt im Land niederlassen können. Diese Sorge ist offenbar berechtigt. Denn von 2014 bis heute gab es 5000 Hinweise auf Personen, die sich nach dem Völkerrecht strafbar gemacht haben sollen.

    Verfahren jedoch gab es nur in 129 Fällen, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Das Bundesinnenministerium wiegelte auf Anfrage unserer Redaktion ab: Die Hinweise seien keineswegs ignoriert, „sondern selbstverständlich gesichtet und kategorisiert worden“. Innenminister Horst Seehofer wird sich dazu wohl bereits kommende Woche vor dem Bundestag erklären.

    Wurden die Verdachtsfälle vom Innenministerium ignoriert?

    Der Bundesregierung zufolge verzeichnete das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2014 rund 5000 Hinweise auf „völkerstrafrechtlich zu würdigende Sachverhalte“, die es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bekam und die an die Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen beziehungsweise später auch an die zuständigen Landeskriminalämter gesandt wurden. Verfahren gab es zunächst fast keine, die höchste Zahl war im vergangenen Jahr mit 49 Verfahren und 50 Beschuldigten zu verzeichnen, wie aus der Antwort hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt und über die die Bild-Zeitung zuerst berichtet hatte.

    „Der Vorwurf, Hinweise des Bamf oder anderer Behörden auf Straftaten nach dem Völkerrecht seien nicht oder nicht ausreichend bearbeitet worden, wiegt schwer“, sagte die CSU-Innenexpertin Andrea Lindholz auf Anfrage unserer Redaktion. Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Inneres und Heimat vertraut dennoch der Arbeit der Sicherheitsbehörden. „Klar sollte sein, dass nicht jeder Hinweis automatisch ein Ermittlungsverfahren auslöst“, betonte die Aschaffenburgerin. Unabhängig davon seien die Hinweise laut Innenministerium jedoch gesichtet, kategorisiert und gewertet worden, erklärte Lindholz. Bundesinnenminister Seehofer wolle nächste Woche im Innenausschuss eine Bilanz seines ersten Amtsjahres abgeben. „In diesem Zusammenhang gehe ich davon aus, dass er auch zum Umgang mit den Hinweisen Stellung nehmen wird“, sagte die Abgeordnete.

    Die FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg erklärte, man sei es auch den Opfern schuldig, dass Kriegsverbrecher in Deutschland keinen Schutz bekämen. „Darum ist es wichtig, dass Hinweisen angemessen nachgegangen wird“, forderte die Brandenburgerin, die sich gleichzeitig angesichts der Zahlen aber skeptisch zeigte, „ob die Bundesregierung das in den letzten Jahren immer mit der gebotenen Ernsthaftigkeit verfolgt hat“. So sei 2015 und 2016 auf hundert Hinweise gerade einmal ein Ermittlungsverfahren gekommen. „Hier muss Innenminister Seehofer noch einmal genau nachprüfen und die Ermittlungsbehörden nach Kräften unterstützen, damit kein Täter seiner gerechten Strafe entkommt“, erklärte Teuteberg.

    Horst Seehofer lässt einen Bericht anfertigen

    Seehofer will es offenbar tatsächlich genauer wissen. Er habe „zum konkreten Umgang mit diesen Hinweisen einen Bericht angefordert, der in den kommenden Tagen erstellt wird“, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die Hinweise des Bamf „wurden und werden auch in Zukunft für die laufenden Ermittlungen herangezogen“, sagte der Sprecher, der gleichzeitig darauf hinwies, dass Verbrechen des Völkerstrafgesetzbuches keinen Verjährungsfristen unterliegen. Außerdem handele es sich bei den Hinweisen keineswegs immer um Informationen, die in einem Strafverfahren angewendet werden könnten. Oft seien es stattdessen „Informationen über das Kriegsgeschehen in Krisenregionen oder aber zu tatverdächtigen Personen, die nicht identifizierbar sind“.

    Alle Hinweise wurden dem Ministerium zufolge jetzt „auf Wertigkeit, Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit überprüft“. Wenn es Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat gegeben habe, seien durch den Generalbundesanwalt Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hieß es.

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