Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Interview: FDP-Rechtsexperte: "Ausgangssperren muss man sehr genau begründen"

Interview

FDP-Rechtsexperte: "Ausgangssperren muss man sehr genau begründen"

    • |
    Jürgen Martens (60) Der Rechtsexperte der FDP-Fraktion war bis 2014 sächsischer Justizminister.
    Jürgen Martens (60) Der Rechtsexperte der FDP-Fraktion war bis 2014 sächsischer Justizminister. Foto: Sebastian Kahnert, dpa

    Herr Martens, wie sehen Sie als Liberaler und FDP-Rechtsexperte, dass in Deutschland durch die Coronavirus-Krise plötzlich über Ausgangssperren diskutiert wird? Wird hier leichtfertig nach dem starken Staat gerufen – vielleicht auf Kosten der Freiheitsrechte?

    Jürgen Martens: Es geht hier nicht darum, dass der Staat die Muskeln spielen lässt, Ausgangssperren müssen im Einzelfall sehr genau begründet werden, wenn sie vor Ort notwendig sind. Wir sind in einer Ausnahmesituation, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel richtig dargelegt hat. Aber das heißt auch, dass sich alle Beteiligten der Bedeutung und der Schwere solcher Maßnahmen bewusst sind und entsprechend sensibel damit umgehen. Auch das Androhen solcher Maßnahmen, sollte nur begründet auf Grundlage entsprechender Erkenntnisse und Daten erfolgen.

    Gibt es eine ausreichende Rechtsgrundlage? Das Wort Ausgangssperre kommt wohl aus gutem Grund in keinem deutschen Gesetz vor...

    Martens: Das Infektionsschutzgesetz sieht Sperrzonen vor, die man auf größere Flächen anwenden kann. Das ist eine ausreichende Rechtsgrundlage für kurzfristige und begrenzte Maßnahmen. Die Durchführung ist Ländersache, aber hier können sich Bund und Länder auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen, wie wir es bei den bisherigen Entscheidungen gesehen haben. Aber solche Entscheidungen müssen gut begründet und eingegrenzt sein: Denn solche Allgemeinverfügungen sind immer vor Gericht überprüfbar. Da müssen die Behörden genau darlegen können, dass solche Maßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit liegen.

    Was bedeutet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei so einer drastischen Maßnahme?

    Martens: Das heißt, die Maßnahmen müssen sowohl erforderlich als auch geeignet sein, das Virus einzudämmen, ohne dass entsprechend mildere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Deshalb ist hier ein stufenweises Vorgehen angebracht, indem zum Beispiel erst Veranstaltungen abgesagt werden. Wenn Aufforderungen an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben, nichts bewirken, dann braucht man eben auch weitergehende Mittel. Aber abgesehen von besonderen Ausnahmesituationen wie im Fall Mitterteich im Landkreis Tirschenreuth ist die Diskussion eher theoretisch und hängt vom Verhalten der Bevölkerung ab. Doch wer Corona-Partys im Park veranstaltet, darf sich nicht beschweren, wenn die Antwort der Behörden darauf tatsächlich Ausgangssperren sind.

    Zur Person: Jürgen Martens (60) Der Rechtsexperte der FDP-Fraktion war bis 2014 sächsischer Justizminister.

    In unserem Live-Blog informieren wir Sie über alle Entwicklungen rund um die Corona-Krise.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden