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Islamist: Abschiebung von Sami A.: Bochum verhängt wohl Einreisesperre

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Abschiebung von Sami A.: Bochum verhängt wohl Einreisesperre

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    Vor dem OVG Münster muss die Stadt Bochum ihre Beschwerde gegen die Rückholung von Sami A. begründen.
    Vor dem OVG Münster muss die Stadt Bochum ihre Beschwerde gegen die Rückholung von Sami A. begründen. Foto: Bernd Thissen, dpa (Archiv)

    Ein Bericht des Kölner Stadt-Anzeigersbringt neue Details zur Abschiebung des Islamisten Sami A. ans Licht. Unter Berufung auf Sicherheitskreise heißt es dort, es bestehe eine Wiedereinreisesperre gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden.

    Das zuständige Ausländeramt Bochum habe den Islamisten über das Landeskriminalamt national und auch für die europäischen Schengenstaaten zur sogenannten "Einreiseverweigerung" ausschreiben lassen, heißt es in dem Bericht. Damit sei der nach Tunesien abgeschobene 44-Jährige im Schengener Informationssystem für die Sicherheitsbehörden (SIS) als unerwünschte Person gelistet.

    Abschiebung von Sami A.: Richter in Münster wollen rasch entscheiden

    Das Ausländeramt Bochum hatte sich in der Vergangenheit massiv dagegen gewehrt, den als Gefährder eingestuften Mann aus Tunesien zurückholen zu müssen. Die Stadt hat Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.

    Die Richter in Gelsenkirchen hatten entschieden, Sami A. auf Kosten des Staates zurückzuholen. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster endet heute die Frist für die Stadt Bochum, ihre Beschwerde zu begründen. Die Richter wollen dann rasch über den Fall entscheiden. Das OVG ist in diesem Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz. Der Stadt Bochum bliebe aber noch eine Verfassungsbeschwerde und damit der Gang nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.

    Anwältin von Sami A. fordert Zwangsgeld von Bochum wegen rechtswidriger Abschiebung des Islamisten

    Die Anwältin des möglicherweise rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hatte von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro eingefordert. "Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden", sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz vor zwei Wochen der Deutschen Presse-Agentur.

    Aktuell kann Sami A. nach Angaben tunesischer Behörden ohnehin nicht Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten die Behörden mitgeteilt. (AZ/dpa)

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