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Keine Jagd mit Pfeil und Bogen

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Keine Jagd mit Pfeil und Bogen

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    Ein Wildschwein.
    Ein Wildschwein. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Im Kampf gegen die Wildschweinplage hat das Landwirtschaftsministerium Spekulationen einen Riegel vorgeschoben, die Tiere könnten nach Indianerart abgeschossen werden. Die Jagd mit Pfeil und Bogen auf Schalenwild sei gesetzlich verboten, erklärte das Ministerium auf Anfrage. Eine Änderung der bestehenden Regeln lehnt das Haus von Ministerin Julia Klöckner (CDU) ab.

    Zum Schalenwild zählt unter anderem das Schwarzwild und damit das Wildschwein. Hintergrund sind Berichte aus der brandenburgischen Gemeinde Stahnsdorf, die der Übermacht an Wildschweinen unter anderem mit Pfeil und Bogen zu Leibe rücken will. Die Überlegungen der Gemeindeväter sorgten bundesweit für Schlagzeilen.

    Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass laut Tierschutzgesetz die Tötung eines Wirbeltiers nur vorgenommen werden dürfe, „wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen“. Der Schuss mit Pfeil und Bogen stelle keine Jagdausübung nach waid- und tierschutzgerechten Grundsätzen dar, betonten die Experten: Es sei „nach den lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften nicht erlaubt, Fleisch von Wild, das mit Pfeil und Bogen erlegt wurde, für den menschlichen Verzehr zu verwenden.“

    Stahnsdorf machte sich zwar Hoffnungen auf eine Genehmigung zur Jagd mit Pfeil und Bogen und nahm Kontakt mit dem Ministerium auf, „um die Gesetzeslage hinsichtlich ergänzender Bogenjagd zu ändern“. Doch diese Hoffnung müssen die Brandenburger nun wohl begraben. Damit bleibt es bei den erlaubten Methoden, zu denen Lebendfallen und Abschussprämien für Jäger zählen. Das Bundesumweltministerium dringt darüber hinaus für ein gesetzliches Fütterungsverbot für wilde Tiere.

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