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Kinderporno-Prozess: Prozess eingestellt: Edathy zahlt 5000 Euro und ist nicht vorbestraft
Kinderporno-Prozess
02.03.2015
Prozess eingestellt: Edathy zahlt 5000 Euro und ist nicht vorbestraft
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy verlässt das Landgericht in Verden (Niedersachsen).
Foto: Carmen Jaspersen dpa
Sebastian Edathy hat mit einem Geständnis im Kinderporno-Prozess eine Verurteilung abgewendet. Seine Strafe: Er muss 5000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat mit einem Geständnis im Kinderporno-Prozess eine Verurteilung abgewendet. Gegen eine Geldauflage von 5000 Euro stellte das Landgericht Verden das Verfahren gegen Edathy am Montag ein. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Sebastian Edathy gab am zweiten Verhandlungstag zu, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind. "Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe", räumte Edathy am Montag in einer von seinem Rechtsanwalt Christian Noll vorgelesenen Erklärung ein. Edathy hatte die Vorwürfe bisher immer abgestritten.
Prozess gegen Edathy eingestellt - er ist nicht vorbestraft
Die Strafkammer beschloss mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Einstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Edathy muss 5000 Euro an den Kinderschutzbund Niedersachsen zahlen. Er ist damit nicht vorbestraft.
Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hatte ein glaubwürdiges Schuldeingeständnis des 45 Jahre alten Ex-Politikers als Voraussetzung für eine Einstellung gefordert. Grund dafür war nach Angaben von Staatsanwaltschafts-Sprecherin Kathrin Söfke das in diesem Fall besonders große Aufklärungsinteresse. Noll legte aber Wert auf die Feststellung, dass damit keine Schuldfeststellung verbunden sei. "Herr Edathy ist froh, dass es nun vorbei ist."
Die Anklagebehörde hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.
"Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt"
Der Vorsitzende Richter Jürgen Seifert hatte bereits zu Beginn des Prozesses angedeutet, dass er einer Einigung zustimmen würde, weil die Zahl der Dateien und Zugriffe noch gering gewesen sei. Er machte aber auch deutlich, dass der Besitz von Kinderpornografie kein Kavaliersdelikt sei.
Am ersten Verhandlungstag hatte Noll die Einstellung des Verfahrens gefordert, weil immer wieder Inhalte aus den Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangten. Ein faires Verfahren sei nicht möglich. Gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wird wegen des Verdachts des Geheimnisverrats ermittelt. Er soll Interna zum Fall Edathy und zum abgeschlossenen Korruptionsprozess gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff an Journalisten gegeben haben.
Die Ermittlungen gegen Edathy wirken sich bis heute auf das politische Berlin aus. Ein Ausschuss des Bundestages versucht zu klären, ob und von wem Edathy aus den Reihen der SPD über die gegen ihn laufende Polizeiarbeit auf dem Laufenden gehalten wurde. dpa/AZ
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