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  3. Kirchenskandal: Der frühere Bischof Tebartz-van Elst ist zurück in Limburg

Kirchenskandal
11.04.2014

Der frühere Bischof Tebartz-van Elst ist zurück in Limburg

Er ist zurück: Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wohnt wieder in Limburg - zumindest übergangsweise.
Foto:  Fedrik von Erichsen, dpa

Der zurückgetretene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wohnt jetzt wieder in seinem alten Bistum. Auf ihn könnten nun neue Ermittlungen zukommen.

Der Ende März zurückgetretene Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst ist wieder in seinem früheren Bistum – und wohnt in der Bischofswohnung im „Diözesanen Zentrum St. Nikolaus“ auf dem Limburger Domberg. Das bestätigte Bistumssprecher Stephan Schnelle unserer Zeitung.

Damit ist Tebartz-van Elst an den Ort zurückgekehrt, der ein Grund dafür war, dass er dem Papst seinen Amtsverzicht anbieten musste: Tebartz-van Elst hatte aufgrund seiner Sonderwünsche das Bauprojekt erheblich verteuert und die tatsächlichen Baukosten von mindestens 31 Millionen Euro verschleiert.

Aus dem Abschlussbericht einer von der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzten Prüfungskommission geht unter anderem hervor, dass alleine die „Ausstattung des Badezimmers des Bischofs mit Sanitärgegenständen (ohne Montage)“ 37 000 Euro brutto kostete.

Er musst seine Wohnung selbst bezahlen

Seit wann Tebartz-van Elst die 283 Quadratmeter große Bischofswohnung nutzt und wie lange er sich noch in ihr aufhalten wird, konnte Bistumssprecher Schnelle nicht sagen. Er erklärte aber: „Franz-Peter Tebartz-van Elst bereitet seinen Auszug vor und sucht eine geeignete Wohnung außerhalb des Bistums.“ Eine solche könne ihm das Bistum Limburg allerdings nicht zur Verfügung stellen, sagte Schnelle, und ergänzte: Der emeritierte Bischof werde seine künftige Wohnung auf eigene Kosten anmieten.

Da das Bistum Limburg bis auf Weiteres die Verantwortung für Tebartz-van Elst trage, hätte man ihm auch eine Dienstwohnung in der Diözese angeboten, so Schnelle. Im Kirchenrecht heißt es: Der Bischof, dessen Amtsverzicht angenommen wurde, könne, „wenn er es wünscht“, den Wohnsitz in seiner Diözese behalten – wenn nicht vom Apostolischen Stuhl wegen „besonderer Umstände etwas anderes vorgesehen wird“. Das scheint nicht der Fall zu sein.

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Tebartz-van Elst bekommt wohl über 6000 Euro Pension

Auch in finanzieller Hinsicht sorgt das Bistum Limburg weiter für Tebartz-van Elst. Nach Angaben von Schnelle erhält er 71,5 Prozent seines letzten Gehalts, das der Beamtenbesoldungsgruppe „B 8“ entsprach, als Pension. Bei dem früheren Bischofsgehalt handelt es sich demnach um einen Betrag zwischen 9145 und 9383 Euro brutto, die Pension beliefe sich etwa auf bis zu 6700 Euro. Sie wird Schnelle zufolge nicht aus Kirchensteuermitteln gezahlt, sondern aus einem Versorgungsfonds des Bistums Limburg für Priesterpensionen.

Geklärt ist inzwischen, wer im Januar einen neuen Dienstwagen für das Bistum, einen 5er-BMW mit teurer Sonderausstattung, bestellt hat. Damals wohnte Tebartz-van Elst in einem niederbayerischen Kloster, weil ihm der Papst eine Zeit außerhalb seiner Diözese „gewährt“ hatte. Schnelle erklärte, dass ein Mitarbeiter des Bischofs einen jährlich zu verlängernden Leasingvertrag „im Auftrag des Bischofs“ verlängert habe. „Der Vertrag konnte rückgängig gemacht werden.“

Weiterhin unklar ist, ob die Limburger Staatsanwaltschaft gegen Tebartz-van Elst ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten wird. Dabei geht es um den Verdacht auf Untreue im Zusammenhang mit dem Bau des Bischofssitzes. Es werde noch geprüft, hieß es gestern auf Anfrage.

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