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Kommentar: 2G oder 3G? Die Tücken der G-Regeln

Kommentar

2G oder 3G? Die Tücken der G-Regeln

Rudi Wais
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    Eine Tafel vor einem Restaurant informiert die Gäste über die 2G-Regel mit der Aufschrift „Geimpft Genesen“.
    Eine Tafel vor einem Restaurant informiert die Gäste über die 2G-Regel mit der Aufschrift „Geimpft Genesen“. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

    Man kann es auch übertreiben. Auf den ersten Blick klingt der Vorschlag von Ärztepräsident Klaus Reinhardt zwar durchaus plausibel: Wenn nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants oder Museen dürfen, mindert das das Infektionsrisiko. Tatsächlich jedoch schafft eine solche Regelung mehr Probleme, als sie löst. Für alle Beschäftigten soll bei Reinhardt ja die 3G-Variante gelten – als Aufsicht im Museum oder als Kellnerin dürften also auch Getestete arbeiten, was eine saubere Trennung zwischen Geimpften und Ungeimpften praktisch unmöglich macht.

    Auch wenn die 2G-Verfechter gerade großen Zulauf haben: In dem Moment, in dem der Staat Ungeimpfte mit einem Quasi-Lockdown vom öffentlichen Leben ausschließt, rüttelt er an den Grundfesten unserer freiheitlichen Ordnung. Es macht einen Unterschied, ob ein Gastronom für sich entscheidet, nur noch Geimpfte und Genesene in sein Lokal zu lassen, oder ob eine Bundes- oder Landesregierung das anordnet. Das erste fällt unter die Vertragsfreiheit des Unternehmers, eine pauschale Einschränkung der Rechte von Ungeimpften dagegen riecht bedenklich nach Verfassungsbruch.

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