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Kommentar: Erst mal nur eine Zwischenlösung: Die Qual der Wahlrechtsreform

Kommentar

Erst mal nur eine Zwischenlösung: Die Qual der Wahlrechtsreform

Stefan Lange
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    Das Wahlrecht muss reformiert werden, damit der Bundestag nicht immer größer wird - zur Bundestagswahl 2021 soll nun eine Zwischenlösung gelten.
    Das Wahlrecht muss reformiert werden, damit der Bundestag nicht immer größer wird - zur Bundestagswahl 2021 soll nun eine Zwischenlösung gelten. Foto: Michael Kappeler, dpa (Symbol)

    Die Spitzen von Union und SPD wollten zwar einen anderen Eindruck vermitteln, aber beim Thema Wahlrechtsreform krachte es dem Vernehmen nach im Koalitionsausschuss ganz gewaltig. Beide Seiten hatten sich noch direkt vor ihrer stundenlangen Zusammenkunft im Kanzleramt gegenseitig Machtspielchen vorgeworfen und damit die Grundlage für eine erhitze Debatte geliefert. Die Temperaturen stiegen mit zunehmender Sitzungsdauer an, gegen Mitternacht erreichten sie den Siedepunkt. Es war offenbar einem Machtwort von Kanzlerin Angela Merkel zu verdanken, dass es zumindest einen Kompromiss gab. Die Regierungskoalition wendete damit eine Blamage ab. Mit Ruhm bekleckert hat sie sich aber nicht.

    Für die Bundestagswahl 2021 gibt es nur eine Zwischenlösung

    Denn für die im September 2021 geplante Bundestagswahl gibt es nur eine Zwischenlösung. Die Zahl der Wahlkreise bleibt gleich, eine weitere Aufblähung des Parlaments soll durch einen komplizierten Mechanismus bei den Überhang- und Listenmandaten verhindert werden. Union und SPD müssen dazu in den nächsten Wochen das Wahlrecht ändern – ob das wirklich gelingt, muss abgewartet werden. Vor allem die Oppositionsparteien werden sich diese Zwischenlösung genau anschauen und möglicherweise dagegen vorgehen. Es könnte sich noch rächen, dass sie bei dieser Wahlrechtsreform nicht einbezogen wurden.

    FDP, Grüne und Linke werden sich die Reform wohl kaum gefallen lassen

    Das gilt dann auch für die eigentliche Reform des Wahlrechts, die zur übernächsten Bundestagswahl 2025 greifen soll. Union und SPD wollen sich bereits jetzt schon darauf festlegen, dass die Zahl der Wahlkreise dann von 299 auf 280 reduziert wird. FDP, Grüne und Linke werden sich das kaum gefallen lassen. Sie haben bereits einen Vorschlag präsentiert, der eine Reduzierung auf 250 Wahlkreise bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Sollgröße des Parlaments von 598 auf 630 Sitze vorsieht. Die drei Parteien hatten diese Lösung genau austariert, um bei den nächsten Wahlen nicht ins Hintertreffen zu geraten.

    Ob diese große Reform am Ende jemals in Kraft tritt? Getreu dem Motto "Wenn ich nicht mehr weiterweiß, gründe ich einen Arbeitskreis", wollen Union und SPD zunächst einmal eine Reformkommission einsetzen. Die soll erst in der nächsten Legislaturperiode einen Bericht vorlegen. Vieles spricht derzeit jedoch dafür, dass es die schwarz-rote Koalition dann nicht mehr gibt – und sich damit auch die Wahlrechtsreform einmal wieder erledigt hat.

    Was schade wäre, denn die Reformkommission soll ein Thema prüfen, das viele Frauen im Bundestag schon lange umtreibt: Die paritätische Besetzung des Parlaments mit Männern und Frauen. Dass es dieser Punkt ins Abschlusspapier des Koalitionsausschusses geschafft hat, ist in puncto Wahlrecht der einzige echte Lichtblick des Treffens im Kanzleramt.

    Lesen Sie dazu auch: Die Große Koalition verlängert die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes

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