Keine Geschenke mehr in Apotheken: Das BGH-Urteil ist albern
Der Bundesgerichtshof verbietet Apotheken-Geschenke im Wert von ein paar Cent. Das mag juristisch korrekt sein, mit dem realen Leben hat es wenig zu tun.
Selbstverständlich sind Regeln dafür da, um eingehalten zu werden. Und wenn das Gesetz zur Preisbindung vorschreibt, dass verschreibungspflichtige Medikamente überall gleich viel kosten müssen, dürfen Apotheker das nicht mit unlauteren Mitteln unterlaufen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass selbst kleine Aufmerksamkeiten wie ein Päckchen Taschentücher künftig justiziabel sind, ist trotzdem albern.
Apotheken-Urteil: Die Begründung des BGH ist kurios
Bislang hatten es die Richter durchgehen lassen, wenn das Geschenk vom Apotheker nicht mehr als einen Euro wert war. Und das war auch absolut angemessen. Ab sofort gilt null Toleranz. Die Begründung des Gerichts, dass schon durch einen Traubenzucker auf die Hand die Interessen von Verbrauchern und Konkurrenten spürbar beeinträchtigt werden, ist kurios.
Die meisten Kunden gehen in eine bestimmte Apotheke, weil sie sich dort gut beraten fühlen oder schlicht, weil sie um die Ecke liegt – und nicht, weil sie sich ein Präsent im Wert von ein paar Cent versprechen. Juristisch mag die Entscheidung korrekt sein, mit dem realen Leben hat sie wenig zu tun.
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Ein weiteres Paradebeispiel, wo uns die Regulierungskrake EU hinbringt.
Die Online-Apotheken gewinnen immer größere Marktanteile in Deutschland. So gut wie alle Online-Apotheken, die in Deutschland aktiv sind, haben ihren Sitz im Ausland. Besonders hervorzuheben sind hier Niederlande (z.B. Docmorris) und Tschechien (z.B. Volksversandapotheke) sowie Polen.
Diesen Online-Apotheken kann man nun per Freiumschlag sein Rezept zusenden und bekommt dann 2-3 Tage später die Medikamente Freihaus geliefert. Pro Medikament bekommt man aktuell bei den meisten ein Bonus von 2,50€ bis 10,00€ (je nach Listenpreis des Medikaments) was die Rezeptgebühr um mind. 50% untergräbt.
Und obwohl dieser Bonus gerichtlich untersagt wurde haben sich die Online- Apotheken Umwege gesucht, indem sie diesen Bonus dann nicht direkt verrechnen, sondern einem Kundenkonto gutschrieben. Dies ist also für die Gerichte völlig in Ordnung.
Der hiesige Apothekenbetreiber, der hochausgebildete Pharmazeuten beschäftigt wird hingegen in die Bredouille gebracht, wenn er eine Packung Taschentücher oder den Kindern ein paar Traubenzucker Bonbons mitgibt um dem unfairen Wettbewerb gegen EU-Konzerne entgegenzuwirken.
Große Apotheken Konzerne (wie Doorris) werden das sehr simpel umgehen: Auf den Taschentüchern ist meist Werbung drauf, man wird die Kosten dann also irgendwie auf dem Papier mit Werbeeinnahmen auf 0,00€ runterrechnen. Selbiges gilt für Produktproben die Online-Apotheken gerne mitsenden.
Der Apotheker um die Ecke hat diese Möglichkeit nicht.
Also geht es munter weiter mit dem generellen politischen Kurs: man schriebt sich die Stärkung des Mittelstands auf die Fahne, haut aber ein Gesetz nach dem anderen raus, welches diesen vernichtet.
Da hat doch weniger mit der "Regulierungskrake EU" (was wird durch sie eigentlich reguliert, wohl eher liberalisiert) zu tun als vielmehr mit der (Un)Tätigkeit des deutschen Gesetzgebers, die "Inländerdiskriminierung" hinzunehmen. Das wiederum kann zu tun haben mit dem Einfluss der Apotheken selbst... Also schlau werde ich jedenfalls aus dem Vorgehen der Apotheken nicht.
Um was sich alles gekümmert wird - nur nicht um wichtige dinge.
Armes deutschland.
Die Versandapotheken im Ausland werden es honorieren.
Dann bekommt das Kleinkind an der Wurst Theke auch keine Gelbwurst mehr ???
Kein Guzzi mehr für Kinder ??
Keinen Käse ect. probieren ??
usw.
Wir werden alle bestochen ??
Sind die Kameras, auch schon aufgestellt ???
Ach Herr G., die von Ihnen für vermeintliche Aufregung genutzten Fällen taugen nicht zum Vergleich. Im Unterschied zur Wurst und Käsetheke gibt es bei Medikamenten teilweise eine Preisbindung. Dies soll aus Gründen der Versorgungssicherheit nicht unterwandert werden.