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Kommentar: Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Fehler

Kommentar

Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichts ist ein Fehler

Stefan Lange
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    Das Kopftuchverbot bei Rechtsreferendarinnen ist rechtens.
    Das Kopftuchverbot bei Rechtsreferendarinnen ist rechtens. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

    Deutschland gibt sich viel Mühe, Ausländer ins Land zu holen und sie hier zu halten. Das zeigt sich aktuell etwa am Fachkräfteeinwanderungsgesetz . Sie werden an allen Ecken und Enden gebraucht, und das schon seit Jahrzehnten. Mittlerweile leben ihre Kinder hier, sind deutsche Staatsbürger und vielfach bestens ausgebildet. Sie wollen zum Beispiel Richterinnen oder Rechtspflegerinnen werden. Ja, sagt der Staat, das ist okay. Aber wenn die Bewerberin Muslimin ist und im Gerichtssaal Kopftuch tragen will, dann darf sie das nicht , wie das Bundesverfassungsgericht in einem Fehlurteil gerade entschieden hat.

    Kopftuch-Urteil: Vor Gericht kommt es nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf trägt

    Es kommt nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf trägt, sondern was er oder sie im Kopf hat. Das gilt gerade für Richterinnen und Richter , die mit ihrer Arbeit tief in die Bereiche anderer Menschen eingreifen und deshalb besonders intelligent sein sollten. Musliminnen können dabei Lebenswelten beurteilen, die anderen verschlossen sind.

    Das Gericht hebt in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf ab, dass durch ein Kopftuch die religiöse Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht gewährleistet seien. Religion allerdings spielt in unseren Gerichtssälen immer eine Rolle, wie sich gerade beispielhaft am Urteil zur Sterbehilfe gezeigt hat. Schließlich hat das Christentum über Jahrhunderte unsere Gesellschaft geprägt. In vielen Verhandlungsräumen hängen Kreuze, also Symbole des christlichen Glaubens. In der Logik des Verfassungsgerichts müssten diese Kreuze verbannt werden. Und was ist mit Kreuzen, die an Halsketten getragen werden? Was passiert, wenn ein Jude Richter werden möchte und auf das Tragen der Kippa besteht?

    Urteile fallen im Namen des Volkes, nicht im Namen der Religion

    Dass die Funktion der Rechtspflege, also die Anwendung unserer Gesetze, durch ein Kopftuch beeinträchtigt werden soll, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, nicht im Namen von Religionen. Und Musliminnen mit Kopftuch sind eben ein Teil unseres Volkes. Daran sollten wir uns gewöhnen. Und die Gerichte auch.

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