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Kommentar: Lübcke-Mord offenbart Gefahr für den Rechtsstaat

Kommentar

Lübcke-Mord offenbart Gefahr für den Rechtsstaat

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    Der CDU-Politiker Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni mit einer Schussverletzung im Kopf auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen entdeckt worden.
    Der CDU-Politiker Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni mit einer Schussverletzung im Kopf auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen entdeckt worden. Foto: Swen Pförtner, dpa

    Wenn in den vergangenen Jahren in Deutschland von Terrorismus die Rede war, dann ging es meist zuallererst um Umtriebe mit islamistischem Hintergrund. Gefahren aus dem rechts- oder linksextremistischen Spektrum spielten in der Debatte eher nachgeordnete Rollen.

    Der barbarische Mord an dem Politiker Walter Lübcke, den ein den Behörden lange bekannter Neonazi gestanden hat, zeigt nun aufs Neue, wie gefährlich es ist, Bedrohungen aus verschiedenen Richtungen ungleich zu gewichten.

    Fall Lübcke: Gefahr von Rechts muss abgewehrt werden

    Wellenbewegungen in der Bewertung von Gefahren können auch dazu führen, dass die Anstrengungen zu deren Abwehr ebenfalls schwanken. Wo keiner wirklich sucht, bleiben Bedrohungen unentdeckt. Bis die NSU-Mörderbande aufflog, hatten die Ermittler einen rechtsextremen Hintergrund ihrer Taten so gut wie ausgeschlossen.

    Ob aus dem damaligen Versagen der deutschen Sicherheitsarchitektur die richtigen Konsequenzen gezogen wurden, wird sich in der Aufarbeitung des Falls Lübcke zeigen. Jeder Gefahr für den Rechtsstaat ist mit der gleichen Konsequenz zu begegnen.

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