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Terror: Kommt bald die automatische Gesichtserkennung?

Terror

Kommt bald die automatische Gesichtserkennung?

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    Die Kameras sind auf deutschen Bahnhöfen längst allgegenwärtig. Nun könnte es eine Nachrüstung mit Systemen zur Gesichtserkennung geben.
    Die Kameras sind auf deutschen Bahnhöfen längst allgegenwärtig. Nun könnte es eine Nachrüstung mit Systemen zur Gesichtserkennung geben. Foto: Zinken, dpa

    Der erste Versuch war kein Erfolg: Als Anfang 2007 am Mainzer Hauptbahnhof die Anlagen zur automatischen Gesichtserkennung abgeschaltet wurden, war die Bilanz des Pilotprojekts ernüchternd. Das Bundeskriminalamt musste einräumen, dass die Erkennungsrate der Kamerasysteme noch nicht einmal 60 Prozent erreicht hatte. Eine Quote, die dazu führte, dass diese Fahndungsmethode zunächst nicht weiterverfolgt wurde.

    Doch Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht die Zeit längst reif, der Technik im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus eine neue Chance zu geben. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Vorstoß des CDU-Politikers beim Frühjahrstreffen der Innenminister von Bund und Länder unterstützt wird. Das hat nicht nur mit der erhöhten Terrorgefahr zu tun, sondern auch mit der Weiterentwicklung der Technik.

    Experte: Erkennungsquote liegt jenseits der 90 Prozent

    So geht der Biometrie-Experte Alexander Nouak vom Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung davon aus, dass moderne, lernfähige Anlagen in der Lage sind, eine Erkennungsquote jenseits der 90-Prozent-Marke zu erreichen. Nouaks Fazit im Deutschlandfunk: "Ich glaube, dass solche Systeme gerade an Bahnhöfen oder an Flughäfen durchaus hilfreich sein können." Allerdings gelte das nur, wenn an diesen Orten konsequent ein Verbot durchgesetzt wird, das Gesicht komplett oder teilweise zu verdecken. Nachdem die Union einig ist, die Technik einzusetzen, befürwortet auf der SPD-Seite nun auch der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz den Vorschlag de Maizières.

    Lewentz signalisierte auch zu einem weiteren Punkt aus dem Katalog des Bundesinnenministers zur Terrorbekämpfung Zustimmung. Der SPD-Politiker unterstützt den Vorschlag, den Sicherheitsbehörden Zugriff auf Messenger-Dienste wie Whatsapp zu erlauben. Dazu müssten die Behörden die Möglichkeit erhalten, in begründeten Einzelfällen die Texte noch vor einer Verschlüsselung zu lesen. "Eine sehr vernünftige Forderung", sagte Lewentz. "Wenn wir den Auftrag haben, innere Sicherheit zu gewährleisten, müssen wir das auch da können, wo über Terrorismus Kommunikation geführt wird, sagte der Minister. Als ein Knackpunkt galt bisher die Frage, ob es für ein Mitlesen solcher Nachrichten im Internet einer richterlichen Anordnung bedarf. Sicherheitsexperten hatten bezweifelt, dass dies praktikabel sei, wenn Gefahr im Verzug ist. Lewentz deutete nun die Möglichkeit an, dass Richter eine solche Maßnahme in diesem Fall auch nachträglich bestätigen könnten.

    Sollen auch Minderjährige vom Verfassungsschutz überwacht werden?

    Eine Einigung der Innenministerkonferenz in der Frage, ob in Zukunft auch minderjährige terrorverdächtige Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren durch den Verfassungsschutz überwacht werden dürfen, erscheint hingegen ausgeschlossen. "Das ist undenkbar", erklärte Lewentz unmissverständlich. "Das geht nicht, das wollen wir nicht. Man muss Grenzen ziehen." Der bayerische CSU-Innenminister Joachim Herrmann hatte dies, wie sein sächsischer CDU-Amtskollege Markus Ulbig auch deshalb gefordert, um Mehrfachidentitäten bei Flüchtlingen zu verhindern beziehungsweise aufzudecken.

    Ob Herrmann sein Ziel erreicht, eine deutschlandweite Schleierfahndung durchzusetzen, ist zweifelhaft. Bisher nutzen bis auf die beiden Stadtstaaten Berlin und Bremen und den Flächenstaat Nordrhein-Westfalen alle Länder diese Methode – sprich die Kontrolle abseits der Grenzen zu den Nachbarländern.

    In Nordrhein-Westfalen ist die FDP gegen eine Schleierfahndung

    Bereits vor dem Regierungswechsel in NRW hatte die CDU angekündigt, dass auch das bevölkerungsreichste Bundesland mit Grenzen zu Holland und Belgien die Schleierfahndung einführen werde. Doch in den Koalitionsverhandlungen mit der FDP wurde nun vereinbart, statt der Schleierfahndung eine "strategische Fahndung" zu vereinbaren. Der grundlegende Unterschied: Die NRW-Spielart soll zwar verdachtsunabhängig, aber nur anlassbezogen, etwa bei Fahndungen oder bestimmten Gefahren greifen.

    Polizeikontrollen ohne einen speziellen Anlass sind bislang auf einen 30-Kilometer-Gürtel hinter den Bundesgrenzen beschränkt. Sie sollten nach Herrmanns Überzeugung aber auch in der Nähe von Flughäfen, Bahnhöfen und Rastplätzen möglich sein. Der Innenminister verweist darauf, dass der Freistaat 150 neue Stellen dafür bereitgestellt habe. Die Schleierfahndung sei eine Erfolgsgeschichte: Inzwischen gebe es jährlich 20000 Treffer. mit dpa

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