Möchte eine Muslimin eine Referendariat bei Gericht machen, muss sie ihr Kopftuch ablegen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Ein Fehler.
Deutschland gibt sich viel Mühe, Ausländer ins Land zu holen und sie hier zu halten. Das zeigt sich aktuell etwa am Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Sie werden an allen Ecken und Enden gebraucht, und das schon seit Jahrzehnten. Mittlerweile leben ihre Kinder hier, sind deutsche Staatsbürger und vielfach bestens ausgebildet. Sie wollen zum Beispiel Richterinnen oder Rechtspflegerinnen werden. Ja, sagt der Staat, das ist okay. Aber wenn die Bewerberin Muslimin ist und im Gerichtssaal Kopftuch tragen will, dann darf sie das nicht , wie das Bundesverfassungsgericht in einem Fehlurteil gerade entschieden hat.
Kopftuch-Urteil: Vor Gericht kommt es nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf trägt
Es kommt nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf trägt, sondern was er oder sie im Kopf hat. Das gilt gerade für Richterinnen und Richter , die mit ihrer Arbeit tief in die Bereiche anderer Menschen eingreifen und deshalb besonders intelligent sein sollten. Musliminnen können dabei Lebenswelten beurteilen, die anderen verschlossen sind.
Das Gericht hebt in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf ab, dass durch ein Kopftuch die religiöse Neutralität und die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht gewährleistet seien. Religion allerdings spielt in unseren Gerichtssälen immer eine Rolle, wie sich gerade beispielhaft am Urteil zur Sterbehilfe gezeigt hat. Schließlich hat das Christentum über Jahrhunderte unsere Gesellschaft geprägt. In vielen Verhandlungsräumen hängen Kreuze, also Symbole des christlichen Glaubens. In der Logik des Verfassungsgerichts müssten diese Kreuze verbannt werden. Und was ist mit Kreuzen, die an Halsketten getragen werden? Was passiert, wenn ein Jude Richter werden möchte und auf das Tragen der Kippa besteht?
Urteile fallen im Namen des Volkes, nicht im Namen der Religion
Dass die Funktion der Rechtspflege, also die Anwendung unserer Gesetze, durch ein Kopftuch beeinträchtigt werden soll, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, nicht im Namen von Religionen. Und Musliminnen mit Kopftuch sind eben ein Teil unseres Volkes. Daran sollten wir uns gewöhnen. Und die Gerichte auch.
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Ja Herr Lange, mit ihrem Urteil liegen sie vollkommen falsch, wer in Deutschland arbeiten will, muß sich an unsere Gegebenheiten orientieren und halten. Viele Urteile werden längst nicht mehr im Namen des Volkes erteilt.
Das Kopftuch ist für mich ein Signal für mangelnde Integrationsbereitschaft.
Das Bestehen auf das Tragen des (religiös bestimmten) Kopftuchs zeigt doch gerade, dass die Klägerin eben nicht die unabhängige Einstellung im Kopf hat, die im konfessionsfreien Justizsystem notwendig ist. Deshalb war das Urteil absolut angebracht.
Als nächstes möchte ein Richter in Shorts, Sandalen und T- Shirt sein Arbeit machen, weil die Berufsbekleidung im Hochsommer aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar wäre. Niemand wird gezwungen, Richter zu werden und dann mit seinen religiösen Vorstellungen in Konflikt zu geraten. Und irgendwo muss es auch in der tolerantesten Gesellschaft einen Konsens mit allgemein gültigen Regeln geben, die für alle verbindlich sind, selbst dann, wenn sie der eigenen Überzeugung widersprechen.