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Geiselnahme Ingolstadt: Leutheusser-Schnarrenberger: Stalking-Gesetz wird überprüft

Geiselnahme Ingolstadt

Leutheusser-Schnarrenberger: Stalking-Gesetz wird überprüft

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    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin, als Gast der Redaktion.
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin, als Gast der Redaktion. Foto: Ulrich Wagner

    Nach der dramatischen Geiselnahme durch einen Stalker in Ingolstadt hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Untersuchung des Stalking-Paragrafen angekündigt.

    Leutheusser-Schnarrenberger: Urteile zum Thema Stalking auswerten

    Auf diese Weise soll die Rechtsprechung seit Einführung des Stalking-Gesetzes im Jahr 2007 analysiert werden, sagte die FDP-Politikerin beim Besuch unserer Zeitung: „Wir werden die Urteile zum Thema Stalking seit 2007 auswerten.“

    Stalking: Zahlen und Fakten

    Unter Stalking versteht man das wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen.

    Der Begriff ist vom englischen "to stalk" abgeleitet. Das bedeutet jagen, heranpirschen, verfolgen.

    Sehr häufig stehen oder standen Täter und Opfer beim Stalking in einer Beziehung, waren etwa einmal zusammen, hatten zusammen gearbeitet oder kennen sich aus der Nachbarschaft.

    Auch abgewiesene Verehrer stecken oft hinter Stalking-Attacken.

    Stalking äußert sich zum Beispiel in (nächtlichem) Telefonterror, in Schikanen, Verleumdungen, Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder Bestellungen unter falschem Namen.

    In extremen Fällen wurden Stalking-Opfer von Tätern auch verletzt oder sogar getötet.

    Etwa 90 Prozent der Opfer beim Stalking sind Frauen.

    Stalking ist in Deutschland eine Straftat. Auf die sogenannte „Nachstellung“ (§ 238 StGB) steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.

    Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 25.038 Fälle von Nachstellung.

    Stalking-Opfer sollten sich möglichst frühzeitig an die Polizei wenden. Diese kann zum Beispiel Kontaktverbote oder einen Platzverweis aussprechen.

    Opfer sollten unbedingt und möglichst frühzeitig auch ihre Bekannten und Verwandten über die Attacken informieren.

    Auch anwaltliche Beratung ist sinnvoll, etwa, um gegen den Täter zivilrechtlich vorzugehen.

    Auf dieser Grundlage könne dann eine fundierte Diskussion darüber geführt werden, ob es Lücken im Gesetz gibt oder ob der Strafrahmen von bis zu drei Jahren für „einfache“ Stalking-Fälle ausreicht, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

    Die FDP-Politikerin verwies jedoch darauf, dass die Verschärfung des Stalking-Gesetzes, wie sie die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert, von den anderen Landesjustizministern „aus fachlichen Gründen abgelehnt worden“ sei.

    Ingolstädter Fall eigne sich nicht als Beleg

    Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass sie nicht „auf den Zug von Frau Merk“ aufspringe. Denn nach ihrer Ansicht eigne sich der Ingolstädter Fall nicht als Beleg, dass der Stalking-Paragraf 238 des Strafgesetzbuches nicht greife. Schließlich sei der Täter vor kurzem wegen Stalkings verurteilt worden. Dass das Landgericht Ingolstadt nur eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hat, wollte Leutheusser-Schnarrenberger nicht kommentieren: „Eine Entscheidung unabhängiger Richter beurteile ich grundsätzlich nicht.“

    Der Stalker hatte am Montag im Ingolstädter Rathaus Geiseln genommen. Eine 25-jährige Frau und ein Mann wurden erst nach neunstündigem Nervenkrieg von einem Sondereinsatzkommando befreit. Der der Täter hatte der 25-Jährigen zuvor monatelang nachgestellt und deshalb Hausverbot im Rathaus.

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