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Liedtexte: Einigung: Die Kindergärten kopieren, die Kommunen zahlen

Liedtexte

Einigung: Die Kindergärten kopieren, die Kommunen zahlen

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    Für das Kopieren aus Liederbüchern verlangt der Musikrechte-Verwerter Gema Lizenzgebühren von den Kindergärten - sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
    Für das Kopieren aus Liederbüchern verlangt der Musikrechte-Verwerter Gema Lizenzgebühren von den Kindergärten - sofern es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Singen sollte an erster Stelle Spaß machen. In Bayerns Kindertagesstätten brachte es daneben zuletzt noch etwas anders – nämlich Kosten. Und das vor allem dann, wenn die Sänger den Text nicht auswendig konnten. Dieses Ärgernis ist nun jedoch Vergangenheit. Die knapp 8500 Kindergärten und Kinderkrippen in Bayern dürfen künftig ohne Einschränkungen wieder Liedblätter für Kinder und Eltern kopieren. Der Freistaat Bayern und die kommunalen Spitzenverbände schlossen dazu gestern in München einen Pauschalvertrag mit der Gema und der VG Musikedition.

    Der Streit hatte hohe Wellen geschlagen, als die Gema im vergangenen Jahr 36000 Kindergärten im gesamten Bundesgebiet angeschrieben und diesen kostenpflichtige Lizenzverträge angeboten hatte, um Liedtexte kopieren zu dürfen. Die Gesellschaft hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass das Vervielfältigen von Liedtexten andernfalls auch für Kindergärten eigentlich nicht legal ist. Kosten und Aufwand, die mit den jeweiligen Lizenzverträgen verbunden waren, sollten jede Einrichtungen selbstständig tragen.

    Mit dem Pauschalvertrag kommen dafür nun jedoch die Kommunen auf. Sozialstaatssekretär Markus Sackmann (CSU) sprach bei der Unterzeichnung von einer Gesamtsumme von 290 000 Euro. Sein Ministerium hatte zuletzt zwischen den Parteien vermittelt. Er freue sich besonders, sagte Sackmann, dass es Bayern als erstes Bundesland gelungen sei, eine unbürokratische Lösung zu finden. Zumal der Betrag „weit unter dem liege“, was Gema und VG ursprünglich verlangt hatten. „Das ist ein guter und schöner Tag für die Kinder“, meinte auch Gemeindetagspräsident Uwe Brandl.

    Der Pauschalvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. „Hat ein Kindergarten bereits Gebühren bezahlt, bekommt er diese zurück“, verkündete Sackmann. Allerdings ist die Vereinbarung vorerst auch auf fünf Jahre beschränkt. In dieser Zeit soll das Bamberger Institut für Frühpädagogik untersuchen, wie die Musikerziehung in Kindertageseinrichtungen aussieht und welche Lieder dafür genutzt werden. Auf dieser Grundlage soll dann ein Folge-Vertrag entstehen.

    Kopierverbot im Urheberrecht begründet

    Grundsätzlich besteht in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz ein Kopierverbot für Werke der Musik - was auch Lieder- und Notentexte umfasst, die in Kindertageseinrichtung genutzt werden. Die Wahrnehmung der Rechte liegen bei der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition. Zum 1. Januar 2010 war die Gema von der VG mit der Lizenzierung der Notenkopien beauftragt worden.

    Die Gema wiederum vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern - unter anderem Komponisten, Textautoren und Musikverleger - sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.  Die Abkürzung Gema steht dabei für "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". 2009 nahm sie laut Geschäftsbericht 841 Millionen Euro für ihre Rechteinhaber ein. mit dpa

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