Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Ohne Verdacht auf Straftaten: BAMF soll künftig Handys von Flüchtlingen auslesen dürfen

Ohne Verdacht auf Straftaten
20.02.2017

BAMF soll künftig Handys von Flüchtlingen auslesen dürfen

Nach Behördenangaben kommt es vor, dass Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung zu verhindern.
Foto: Kay Nietfeld (dpa)

Es geht um Grundrechte. Deshalb ist die Sache heikel. Künftig soll das Bundesflüchtlingsamt Handys von Flüchtlingen auslesen dürfen - eines von mehreren Vorhaben eines neuen Abschiebepakets.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern auslesen dürfen. Mit einem Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sei auch diese Regelung auf den Weg gebracht worden.

Das sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin. Die "Süddeutsche Zeitung", der WDR und der NDR hatten zuerst darüber berichtet. Das BAMF soll so die Identität von Asylbewerbern besser feststellen können, wenn sie bei deren Klärung nicht mitwirken.

Es gehe um Einzelfälle, sagte der Sprecher. Man sei sich bewusst, dass es sich um Eingriffe in einen Kernbereich privater Lebensgestaltung handele. Auch der Aufwand sei hoch.

Die Pläne zum Handy-Auslesen hatte im Grundsatz eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz bei Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am 9. Februar in Berlin beschlossen - zusammen mit mehr als einem Dutzend weiteren Punkten. Diese sehen im Kern mehr und schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus Deutschland vor. Der Gesetzentwurf des Innenressorts, der diese Beschlüsse zur "Rückkehrpolitik" umsetzen soll, befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien.

Die Linke kritisierte die geplante Möglichkeit des Handy-Zugriffs. "Das ist eine moderne, technisch aufgepeppte Version davon, alle Tagebücher zu lesen und alle Briefe zu öffnen", sagte Parteichefin Katja Kipping. "Das ist ein tiefer Einschnitt in die Privatsphäre."

Bei dem Gesetzesplan eilt es wegen des bevorstehenden Endes der Legislaturperiode mit der Bundestagswahl im Herbst. Seinem Ministerium sei bewusst, "dass wir zeitlich unter enormen Druck stehen", sagte der Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) weiter. Die Opposition und die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hatten die Vorhaben heftig als zu weitgehend kritisiert.

Das Bundesinnenministerium schätzt laut "Süddeutscher Zeitung", WDR und NDR, dass im Vorjahr bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150 000 Menschen gewesen. Der Sprecher schränkte ein, es sei "ein himmelweiter Unterschied", ob von potenziellen Fällen gesprochen werde, wo so ein Schritt in Frage gekommen wäre - oder ob es tatsächlich gemacht wird.

Nach Behördenangaben kommt es vor, dass Flüchtlinge falsche Personalien angeben, um eine Abschiebung zu verhindern oder bei Sozialleistungen betrügen zu können.

Die Außenstellen des BAMF sollen nach den Medienberichten mit Hard- und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befinden sich 213 000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.

Nach geltender Rechtslage gibt es die Möglichkeiten des Auslesens von Datenträgern zur Feststellung der Identität bereits für die Ausländerbehörden der Länder und die Polizei. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.