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Prozess in Münster: Dürfen Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet werden?

Prozess in Münster

Dürfen Küken aus rein wirtschaftlichen Gründen getötet werden?

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    Auf grausame Art und Weise werden viele Küken vernichtet: Die Züchter stecken sie kurz nach dem Schlüpfen in den Schredder oder vergasen sie. Das treibt die Tierschützer auf die Palme. Foto: Marc Müller/Archiv
    Auf grausame Art und Weise werden viele Küken vernichtet: Die Züchter stecken sie kurz nach dem Schlüpfen in den Schredder oder vergasen sie. Das treibt die Tierschützer auf die Palme. Foto: Marc Müller/Archiv

    Der nordrhein-westfälische Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) wollte das Töten 2013 per Erlass unterbinden. Dagegen zogen elf betroffene Brütereien vor die Verwaltungsgerichte. Zwei Unternehmen bekamen in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Minden Recht. Weitere Verfahren sind anhängig. In dem bundesweit beachteten Streit wollen die obersten NRW-Verwaltungsrichter noch am Freitag ein Urteil verkünden. Dabei geht es um die Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Kükenbrütereien und dem Tierschutz.

    Männliche Küken bringen keinen wirtschaftlichen Nutzen

    Männliche Küken von Legehennen werden direkt nach dem Schlüpfen getötet, weil sie lebend den Unternehmen keinen wirtschaftlichen Nutzen bringen. Sie legen keine Eier und setzen für die Mast als speziell gezüchtete Hühnerrasse nicht genug Fleisch an.

    Der Mainzer Tierrechtsexperte Andreas Ackenheil erinnert daran, dass der Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist. "Seitdem dürfen Tiere nicht mehr wie Sachen bewertet werden. Deshalb ist spannend zu sehen, wie das Gericht in Münster entscheidet", sagt der Anwalt. Er erinnert an das Legehennen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999, das die Haltung von Tieren nach Tierschutz-Aspekten neu bewertete hatte.

    30 Kükenbrütereien bundesweit

    "Im aktuellen Streit geht es wieder um die Diskrepanz zwischen Tierschutz und den wirtschaftlichen Interessen der Kläger und der zentralen Frage, unter welchen Voraussetzungen darf ich ein Tier töten?", sagte der Anwalt, der im Internet verschiedene Rechts-Blogs anbietet.

    Laut dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft gibt es bundesweit 30 Kükenbrütereien. In Nordrhein-Westfalen sind zwölf dieser Betriebe ansässig. AZ/dpa

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