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Recht: Justizminister wollen Cannabis-Obergrenze

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Justizminister wollen Cannabis-Obergrenze

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    Dieter Lauinger (Grüne), Justizminister von Thüringen, spricht neben  Winfried Bausback CSU, Justizminister von Bayern, und Till Steffen (Grüne), Justizsenator von Hamburg.
    Dieter Lauinger (Grüne), Justizminister von Thüringen, spricht neben Winfried Bausback CSU, Justizminister von Bayern, und Till Steffen (Grüne), Justizsenator von Hamburg. Foto: Christoph Soeder, dpa

    Die Justizminister der Länder haben mehrheitlich empfohlen, eine bundesweit einheitliche Obergrenze für den Besitz von Cannabis festzulegen. Nach Vorstellung vor allem der Unionsminister sollte es künftig eine Obergrenze von sechs Gramm zum Eigenkonsum geben. Aktuell variiert die Grenze zwischen den Bundesländern: In Baden-Württemberg zum Beispiel liegt sie bei sechs Gramm, in Berlin bei 15 Gramm. Bis zu diesen Mengen liegt es in den meisten Ländern im Ermessen der Staatsanwälte, ob sie überhaupt ein Strafverfahren anstrengen.

    Berlin will bei seiner 15 Gramm-Grenze bleiben

    Der Beschluss fiel am Donnerstag bei der Justizministerkonferenz in Eisenach. Mehrere Länder stimmten aber dagegen, darunter Berlin. In der Hauptstadt bleibe es dabei, dass man bis zu 15 Gramm Cannabis in der Regel straffrei besitzen könne, erklärte die Justizverwaltung auf Anfrage.

    Vorgeschlagen hatte die Sechs-Gramm-Grenze Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU). Rechtliche Auswirkungen haben die Beschlüsse der Justizministerkonferenz nicht, sie gehen als Empfehlungen an das Bundesjustizministerium. 

    Punktehandel soll bestraft werden

    Insgesamt verhandelten die Justizminister der Länder fast 50 Themen in Eisenach. Nach ihren Vorstellungen soll der sogenannte Punktehandel, bei dem andere die Strafen von Verkehrssündern gegen Bezahlung übernehmen, grundsätzlich unter Strafe gestellt werden. Im Internet gibt es Anbieter, die die Punkte für die Verkehrssünder übernehmen. Dieser Praxis wollen die Minister nun einen Riegel vorschieben.

    Bei Ermittlungen wegen Kinderpornografie sollen Polizisten künstliche, am Computer generierte Missbrauchsbilder hochladen dürfen, um Zugang zur Szene zu bekommen und damit auch zu den Tätern und Hintermännern. 

    Auch Opfer von mit Autos begangenen Terroranschlägen sollen ein Recht auf Entschädigung erhalten. Bisher gebe es eine entsprechende Lücke im Opferentschädigungsgesetz, sagte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne). Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin habe die Notwendigkeit aufgezeigt. Der Beschluss sei einstimmig gewesen.

    Polizei soll heimlich Späh-Software installieren dürfen

    Strafgefangene sollen für ihre im Gefängnis geleistete Arbeit eine gesetzliche Rente erhalten. Die Minister versprechen sich davon unter anderem eine bessere Eingliederung in die Gesellschaft nach Ende der Haft.

    Für die Vorbereitung von Online-Durchsuchungen sollen Polizisten in schweren Kriminalitätsfällen heimlich in die Wohnung von Verdächtigen eindringen dürfen, um Späh-Programme auf Computern und anderen Geräten zu installieren. (dpa)

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