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Debatte: Rückführung nach Spanien: Das Phantomabkommen

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Rückführung nach Spanien: Das Phantomabkommen

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    Am Samstag tritt das deutsch-spanische Rückführungsabkommen in Kraft. Doch nimmt man das erste Halbjahr 2018, dann wäre kein einziger Migrant unter die neue Regelung gefallen.
    Am Samstag tritt das deutsch-spanische Rückführungsabkommen in Kraft. Doch nimmt man das erste Halbjahr 2018, dann wäre kein einziger Migrant unter die neue Regelung gefallen. Foto: Javier Fergo, dpa (Symbolbild)

    Es klingt nach einem großen Fortschritt, aber es ist mehr Schein als Sein: Am Samstag tritt ein Rückführungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien in Kraft, das die Zurückweisung und schnelle Abschiebung von asylsuchenden Flüchtlingen vorsieht, die bereits in Spanien einen Asylantrag gestellt haben. Große praktische Auswirkungen wird diese Vereinbarung wohl nicht haben.

    Denn sie betrifft, wie das deutsche Innenministerium konkretisierte, nur Mehrfach-Asylbewerber – die also schon in einem anderen EU-Land um Asyl ersuchten. Und auch nur solche, die über die deutsch-österreichische Grenze einreisen, wo die bayerische Grenzpolizei punktuell an den Übergängen kontrolliert.

    Die Wahrscheinlichkeit, dass über Spanien eingereiste Flüchtlinge, die meist aus den französischsprachigen Ländern Afrikas stammen, sich über Österreich nach Deutschland durchschlagen, scheint bisher eher gering zu sein. Denn der Migrationsweg aus Spanien Richtung Norden führt vor allem über Frankreich.

    Die Chancen auf Asylgewährung sind in Spanien sehr gering

    Mehrfach-Asylbewerber aus Spanien dürfte es in Deutschland ebenfalls ganz selten geben. Inzwischen weiß man, dass die meisten jener Flüchtlinge, die an Südspaniens Küste in Booten ankommen, dort kein Asyl beantragen. Weil das spanische Aufnahmesystem in Sachen Hilfen und Unterbringung keinen guten Ruf hat. Und weil die Chancen auf Asylgewährung in Spanien sehr gering sind. Die Zahlen scheinen dies zu bestätigen, wie aus der schriftlichen Antwort des deutschen Innenministeriums auf eine Anfrage unserer Zeitung hervorgeht.

    Danach wurde seit Mitte Juni 2018, als an spanischen Küsten die Zahl der Bootsmigranten stark zunahm, kein einziger Mehrfach-Asylbewerber aus Spanien an der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen. Die deutsch-spanische Vereinbarung scheint also momentan eher symbolischen als realen Wert zu haben.

    Mit Italien wird ebenfalls um ein Rückführungsabkommen gerungen

    Aber das kann sich ja noch ändern: In Spanien kommen immer mehr Flüchtlinge an, das Land ist in 2018 zum wichtigsten Ankunftsziel in Südeuropa geworden. Und die Migranten wie auch die in Europa tätigen Schlepperorganisationen suchen sich immer neue Wege. Wohl aber wurden seit Mitte Juni an Deutschlands Grenze zu Österreich etwa 150 Mehrfach-Asylbewerber aus anderen EU-Ländern registriert. „Davon entfallen etwa die Hälfte auf Italien und etwa ein Fünftel auf Österreich“, erklärte das Innenministerium. Mit Italien wird derzeit ebenfalls um ein Rückführungsabkommen gerungen. Mit Österreich besteht nach Angaben des Innenministeriums bereits eine Übereinkunft, wonach dort registrierte Asylbewerber zurückgeschickt werden können.

    Die Zahl der viel diskutierten Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze ist also eher gering: Die Rückführungsabsprachen sind jedoch durchaus ein Signal, dass nun auch die „Sekundärmigration“, also der unkontrollierte Weiterzug von Asylbewerbern innerhalb Europas, gebremst werden soll. Doch bis das funktioniert, ist in der Europäischen Union noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

    Auch mit Spanien läuft die Dublin-Zusammenarbeit nicht rund

    Dies spiegelt sich auch in der mageren Bilanz der „Dublin-Überstellungen“ wider. Die EU-Dublin-Vereinbarung sieht vor, dass Flüchtlinge in dem Mitgliedsland ihren Asylantrag stellen müssen, in dem sie europäischen Boden betreten – was aber oft nicht geschieht.

    Nach der Statistik der deutschen Behörden wurde auf Grundlage der Dublin-Regeln in 2017 in 64267 Fällen die Rückführung von Deutschland in einen anderen EU-Staat beantragt. Aber nur in 7102 Fällen fand diese „Dublin-Überstellung“ dann auch statt, die meist an bürokratischen Hürden scheitert. Rund ein Drittel dieser Dublin-Fälle betrafen übrigens Italien.

    Aber auch mit Spanien läuft die Dublin-Zusammenarbeit nicht rund: Im Jahr 2017 wollte Deutschland 2312 Dublin-Rückführungen nach Spanien durchführen. Doch die Spanier stimmten nur in 217 Fällen zu. Das ist nicht einmal eine Erfolgsquote von zehn Prozent. Woraus man schließen kann, dass Abschiebungen innerhalb Europas bisher ähnlich schwierig zu sein scheinen wie in viele afrikanische Herkunftsländer.

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