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  3. Rückgang von rund 45 Prozent: Zahl freiwilliger Ausreisen und Abschiebungen gesunken

Rückgang von rund 45 Prozent
01.08.2017

Zahl freiwilliger Ausreisen und Abschiebungen gesunken

Foto: Julian Stratenschulte (dpa)

Weniger Flüchtlinge sind zuletzt mit Hilfe einer Förderung in ihr Heimatland zurückgekehrt - doch nicht jede freiwillige Ausreise wird auch erfasst. Auch die Zahl der Abschiebungen ging leicht zurück.

Im ersten Halbjahr sind deutlich weniger Asylbewerber mit Hilfe einer Förderung freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt als im Vorjahreszeitraum. Bis Ende Juni 2017 reisten nach vorläufigen Zahlen des Bundesinnenministeriums 16 645 Menschen über das Bund-Länder-Förderprogramm REAG/GARP aus.

Im ersten Halbjahr 2016 waren es 30 553 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 45 Prozent. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung (Dienstag) darüber berichtet. Innenstaatssekretär Ole Schröder (SPD) hatte den Rückgang freiwilliger Ausreisen zuletzt unter anderem damit begründet, dass die Zahl der Asylbewerber vergangenes Jahr besonders hoch gewesen sei - und damit auch die Zahl der Ablehnungen und freiwilligen Rückkehrer.

Menschen, deren Asylantrag keinen Erfolg hatte und die einer Abschiebung entgehen wollen, können freiwillig ausreisen und dabei finanzielle Unterstützung bekommen. Das gilt auch für Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, aber wenig Aussicht auf Erfolg hat. Wer finanzielle Hilfe zur Ausreise beantragt, wird erfasst: Im gesamten vergangenen Jahr waren dies rund 54 000 Menschen. Wer dagegen auf eigene Faust das Land verlässt, landet oft in keiner Statistik.

Die Zahl der Abschiebungen ist im ersten Halbjahr 2017 ebenfalls gesunken - aber nur leicht. Bis Ende Juni gab es 12 545 Abschiebungen; im Vorjahreszeitraum waren es 13 743. Dies entspricht einem Rückgang von neun Prozent. "Die Zahlen belegen in keiner Weise die immer wieder offiziell beklagten Defizite bei Abschiebungen", sagte die Linken-Politikerin Ulla Jelpke. Dennoch seien mit den jetzt in Kraft getretenen Gesetzesverschärfungen "unerträgliche und zum Teil rechtsstaatswidrige Regelungen" wirksam geworden.

CDU-Vizechefin Julia Klöckner warf der SPD dagegen eine Blockade strengerer Abschieberegelungen vor. "Die SPD musste (...) regelrecht zum Handeln gezwungen werden. Leider konnten wir deshalb nicht alles umsetzen, wie wir es für sinnvoll gehalten hätten", sagte die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur.

"Hätte die SPD unsere Forderungen nach einer Verschärfung der Ausreiseregeln früher unterstützt, wäre das neue Gesetz früher in Kraft getreten und der Täter hätte bis zur Rückführung in Abschiebehaft sein können." Klöckner bezog sich dabei auf das am Samstag in Kraft getretene Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und den Messerstecher von Hamburg. Ausreisepflichtige können mit dem neuen Gesetz einfacher in Abschiebehaft genommen oder überwacht werden. In Hamburg hatte ein ausreisepflichtiger Mann, der den Sicherheitsbehörden als Islamist bekannt war, am Freitag in einem Supermarkt auf Menschen eingestochen. Ein Mann starb, sieben Menschen wurden verletzt.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), hatte der SPD aufgrund ihrer langen Ablehnung schärferer Abschieberegeln indirekt eine Mitschuld an der Messerattacke gegeben. Die SPD wies die Vorwürfe zurück.

Von den etwa 226 500 Ausreisepflichtigen in Deutschland haben etwa 160 000 eine Duldung - etwa wegen Krankheit oder einer Ausbildung. Andere können aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht abgeschoben werden. Etwa die Hälfte der Ausreisepflichtigen (110 300) sind abgelehnte Asylbewerber. Von ihnen sind rund 78 300 geduldet.

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