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23.04.2019

Schäuble contra AfD

Widerspricht der AfD: Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble.
Foto: dpa

Kein Rechtsanspruch, Bundestagsvize zu stellen

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat der AfD für ihre vehement vorgetragene Forderung nach einem Vizepräsidentenposten im Parlament eine Abfuhr erteilt. „Es gibt keinen Rechtsanspruch“, sagte der CDU-Politiker. Es gebe lediglich eine „Verabredung“ in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne. Dann gelte: „Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Und wenn ein vorgeschlagener Kandidat diese Mehrheit nicht bekommt, dann ist er nicht Vizepräsident. Da ist nichts Unklares dran.“

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland reagierte empört: „Es ist schlimm, dass der Bundestagspräsident, der alle Fraktionen repräsentieren sollte, solche Äußerungen tätigt“, sagte er. „Letztendlich wird das Bundesverfassungsgericht dies klären.“ Bereits drei Bewerber der AfD sind für das Amt angetreten, keiner erhielt die erforderliche Mehrheit. Die Partei hat angekündigt, nun in jeder Sitzungswoche einen Kandidaten zur Wahl zu stellen. Dazu sagte Schäuble: „Warum soll ich mich durch Drohung als frei gewählter Abgeordneter des Bundestages zu einer Entscheidung zwingen lassen?“ Gauland erwiderte: „Von Drohung kann überhaupt nicht die Rede sein.“ In Paragraf 2 der Geschäftsordnung des Bundestags steht: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Dann wird das von Schäuble dargestellte Wahlverfahren beschrieben. Der Präsident und seine Stellvertreter leiten die Sitzungen des Bundestags, rufen die Tagesordnungspunkte auf und erteilen den Abgeordneten das Wort. Sie wachen auch über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung.

Bei der Wahl braucht ein Bewerber in den ersten beiden Durchgängen eine Mehrheit von derzeit 355 Stimmen. Im dritten Wahlgang benötigt er nur noch mehr Ja- als Nein-Stimmen. Darauf hatte vor allem die zweite von der AfD-Fraktion aufgestellte Kandidatin, Mariana Harder-Kühnel, gesetzt. Die als gemäßigt geltende Abgeordnete appellierte vor dem dritten Wahlgang an die Abgeordneten, sich zumindest zu enthalten. In der Abstimmung gab es jedoch nur 43 Enthaltungen, dafür aber 423 Nein- und 199 Ja-Stimmen. Den Bundestagsvizepräsidenten Wolfgang Kubicki erstaunt das nicht. „Wer wenige Tage vor der Abstimmung droht, was alles geschähe, wenn die eigene Kandidatin durchfiele, der muss sich nicht wundern, wenn sich einige Abgeordnete diese Frechheit nicht gefallen lassen“, sagte der FDP-Mann der Welt am Sonntag. (dpa)

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