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Schwarzgeldkonten
27.06.2014

Schwarz-Konten in Österreich droht Enttarnung

Ab dem 1. Juli muss die österreichische Bank Kundendaten an ausländische Behörden weitergeben.
Foto: Daniel Reinhardt, dpa

Zum 1.Juli ändert sich das Bankgeheimnis in Österreich. Ein Schlag gegen zigtausende deutsche Steuersünder wird erwartet. Experten raten daher zu rascher Selbstanzeige.

Nach der Schweiz stehen auch in Österreich Schwarzgeldkonten deutscher Bürger vor der Enttarnung. Nachdem in Österreich zum 1. Juli nach langem politischen Streit Teile des Bankgeheimnisses fallen, erwarten Experten eine neue Flut an Selbstanzeigen bei den deutschen Finanzämtern. Brisant für die Betroffenen ist, dass die deutschen Finanzbehörden auch rückwirkend Auskunft selbst auf aufgelöste Auslandsvermögen erhalten können.

Derzeit schreiben österreichische Geldinstitute bereits ihre deutschen Kunden an. Die Banken warnen dabei insbesondere vor Neuerungen im „Amtshilfe-Durchführungsgesetz“, das Österreich Ende Mai auf starken Druck anderer EU-Staaten beschlossen hat. Darin wird ausländischen Staaten unter anderem das Recht eingeräumt, mit „Gruppenanfragen“ reihenweise Namen und Kontodaten ihrer Staatsbürger einzufordern.

Österreichische Banken verpflichtet Daten weiter zu geben

In einem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben heißt es: „Die österreichische Bank ist verpflichtet, Kundendaten an die ausländischen (z. B. deutschen) Behörden ohne Information an den Kunden weiterzugeben, sofern der Kunde unter die Gruppenanfrage fällt.“ Dies gelte auch rückwirkend für Steuerzeiträume ab dem Jahr 2011.

Der Augsburger Steuerrechtsexperte Ulrich Derlien bestätigt die Entwicklung: „Damit sitzen selbst diejenigen in der Falle, die nach 2011 ein unversteuertes Konto ohne Offenlegung aufgelöst haben.“ Der Anwalt der Kanzlei Sonntag & Partner rechnet damit, dass mehrere zehntausend Bundesbürger betroffen sein könnten.

Laut österreichischen Schätzungen liegt zwischen zehn und 25  Milliarden Euro unversteuertes Schwarzgeld aus Deutschland in der Alpenrepublik. Wie Derlien rät auch der Chef der deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler, zur Selbstanzeige: „Es gibt nur einen vernünftigen Rat – sich so rasch wie möglich fachkundiger Hilfe zu bedienen und mit einer Selbstanzeige an das Finanzamt zu wenden.“

Verdachtsmerkmale müssen vorhanden sein

Zwar könnten Gruppenanfragen nicht einfach ins Blaue hinein erfolgen, sondern bräuchten gemeinsame Verdachtsmerkmale: „Wir wissen, dass der Staat bei den Steuerfahndungsstellen in der Republik bereits angefragt hat, Vorschläge für solche Gruppenmerkmale zu machen“, sagt Eigenthaler.

Dies könnten beispielsweise Anlageformen wie getarnte Lebensversicherungsverträge oder einschlägig bekannte Vermögensverwalter sein. Eigenthaler erwartet zwar keine Sofortaktion, betont aber: „Der Verfolgungsdruck steigt, der Entdeckungsdruck wird immer größer und die Schlinge um Steuerhinterzieher zieht sich immer weiter zu.“

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