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Sterbehilfe-Urteil: Sterbehilfe in Europa: In welchem Land gilt welche Rechtslage?

Sterbehilfe-Urteil

Sterbehilfe in Europa: In welchem Land gilt welche Rechtslage?

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    Seit Ende 2015 stehen auf Sterbehilfe als Dienstleistung in Deutschland bis zu drei Jahre Haft.
    Seit Ende 2015 stehen auf Sterbehilfe als Dienstleistung in Deutschland bis zu drei Jahre Haft. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolfoto)

    Es ist ein Paukenschlag: Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Der neue Strafrechtsparagraf 217 mache das weitgehend unmöglich. Die Richter erklärten das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig.

    Der Rechtsstreit in Deutschland zeigt, wie umstritten die Rechtslage rund um die Sterbehilfe ist. Nicht nur in Deutschland, auch in ganz Europa. Denn: Jedes Land regelt die Sterbehilfe etwas anders. Im Wesentlichen lassen sich die Rechtslagen in vier Kategorien einteilen: passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe. Während beispielsweise in den Benelux-Staaten das Töten auf Verlangen erlaubt ist, regeln Länder wie Italien, Spanien oder die Türkei die Sterbehilfe deutlich strenger.

    Sterbehilfe in Europa: So ist die Rechtslage

    • Passive Sterbehilfe: Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen
    • Indirekte Sterbehilfe: Inkaufnehmen eines verfrühten Todes aufgrund schmerzlindernder Behandlung im Einverständnis mit dem Betoffenen
    • Assistierter Suizid: Beihilfe zur Selbsttötung, z.B. durch das Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt
    • Aktive Sterbehilfe: Tötung auf Verlangen, aktiver Eingriff eines Arztes, z.B. Verabreichung einer Substanz, die unmittelbar den Tod herbeiführt

    In unserer interaktiven Karte sehen Sie, in welchem europäischen Land welche Rechtslage zur Sterbehilfe gilt. Mit einem Klick auf die jeweiligen Staaten erfahren Sie Details zu den Regelungen. Zu den grau markierten Ländern liegen keine Erkenntnisse vor.

    (Die Karte wird nicht richtig angezeigt? Dann klicken Sie hier für die Vollbild-Ansicht.)

    In den folgenden Tabellen finden Sie einen tabellarischen Überblick über die Rechtslage in verschiedenen europäischen Ländern:

    Passive Sterbehilfe
    Irland
    Portugal
    Spanien
    Italien
    Malta
    Slowenien
    Tschechien
    Slowakei
    Ungarn
    Norwegen
    Zypern
    Türkei
    Assistierter Suizid
    Deutschland
    Schweiz
    Schweden
    Estland
    Indirekte Sterbehilfe
    Vereinigtes Königreich
    Frankreich
    Dänemark
    Österreich
    Aktive Sterbehilfe
    Belgien
    Luxemburg
    Niederlande

    (AZ/dpa)

    Lesen Sie dazu auch: Augsburger Professor: "Die jetzige Sterbehilfe bevormundet Betroffene"

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