
Wird das Tanzverbot an Karfreitag in Bayern gelockert?

Der Karfreitag in Bayern ist als stiller Feiertag ausnahmslos geschützt. Das verstößt gegen das Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.
Das Tanzverbot in Bayern könnte in Zukunft mehr Ausnahmen bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte er für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass am stillen Feiertag keine Befreiungen möglich seien.
Geklagt hatte der Bund für Geistesfreiheit, der die Interessen konfessionsloser Menschen vertritt. Die Gruppe hatte am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung im Münchner Theater organisiert. Diese "Heidenspaß"-Party wurde aber verboten - da am Karfreitag Tanzverbot gilt.
Karfreitag in Bayern: Tanzverbot generell zulässig
Das Bundesverfassungsgericht bewertet das Tanzverbot allgemein als zulässig. Der Karfreitag in Bayern dürfe als stiller Feiertag geschützt werden. Er sei aber nicht verhältnismäßig, dass Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten generell ausgeschlossen werden.
Welche konkreten Folgen das für den Karfreitag in Bayern hat, muss sich noch zeigen.
Termine für das Tanzverbot in Bayern
Nicht nur am Karfreitag herrscht Tanzverbot in Bayern. Das sind die Termine der stillen Feiertage:
- Aschermittwoch
- Gründonnerstag
- Karfreitag
- Karsamstag
- 1. November - Allerheiligen
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Buß- und Bettag
- 24. Dezember - Heiliger Abend
Halloween und Allerheiligen 2016: Ab wann ist Tanzverbot in Bayern?
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Nur weltanschauungsneutrale Feiertage!
Das Bundesverfassungsgericht muss sich an die Pflicht zur Weltanschauungsneutralität halten. Dementsprechend hat es richtigerweise im letzten Jahr geäußert, dass auch das Christentum nicht bevorzugt werden darf. Folglich müsste es sämtliche Feiertagsgesetze dahingehend ändern, dass es keinen staatlichen christlichen Feiertag mehr geben darf, sondern nur noch strikt weltanschauungsneutrale Feiertage, wie z.B. Feiertage des Friedens, der Liebe, Gerechtigkeit, Umwelt, Gleichheit, Völkerverständigung, Europäische Union, Erde im Weltall.
Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass es nur noch staatliche Feiertage gibt, mit denen alle Menschen etwas Sinnvolles anfangen können, egal ob sie religiös sind oder nicht. Auf die speziellen Feiertagswünsche von religiösen und nichtreligiösen Menschen könnte insofern Rücksicht genommen werden, dass sie pro Jahr ca. fünf Extra-Feiertage bekommen könnten – ohne den bisherigen völlig unnötigen Zwang, dass auch alle anderen andersgläubigen Menschen "mitfeiern" müssten.
Nur so wäre eine gesellschaftliche, friedliche Gemeinschaft aller Menschen mit gegenseitiger Rücksichtnahme möglich – egal welche religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung sie haben.