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Karlsruhe: Verfassungsgericht weist Linken-Klage gegen Anti-IS-Einsatz ab

Karlsruhe

Verfassungsgericht weist Linken-Klage gegen Anti-IS-Einsatz ab

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    Der Ort, an dem über die Einhaltung des Grundgesetzes gewacht wird: der Verhandlungssaal im Bundesverfassungsgericht.
    Der Ort, an dem über die Einhaltung des Grundgesetzes gewacht wird: der Verhandlungssaal im Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck, dpa (Symbol)

    Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einer Klage in Karlsruhe gegen den Bundeswehr-Einsatz zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf den gegen Bundesregierung und Bundestag gerichteten Antrag als unzulässig. Es erscheine "von vornherein ausgeschlossen", dass Rechte des Bundestags verletzt seien, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung sei im Organstreit nicht möglich. (Az. 2 BvE 2/16) 

    Deutschland beteiligt sich im Irak an Anti-IS-Koalition

    Deutschland beteiligt sich seit Ende 2015 an der Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten. Aktuell ist die Bundeswehr mit "Tornado"-Aufklärungsjets und Tankflugzeugen sowie Militärausbildern im Irak an dem Einsatz beteiligt. (dpa)

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