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Verschleierung
04.06.2018

Mehrere Länder fordern Gesichtsverhüllungs-Verbot im Gericht

Zwei Frauen mit Nikab-Vollschleier gehen in einen Gerichtssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg. Mehrere Länder fordern jetzt ein Verbot der Gesichtsverhüllung im Gericht.
Foto: Christian Charisius, dpa (Archiv)

Mehrere Länder fordern ein Verbot der Gesichtsverschleierung im Gerichtssaal. Das Gesicht soll weder ganz noch teilweise verdeckt werden dürfen.

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) unterstützt eine Initiative mehrerer Bundesländer zu einem Verbot der Gesichtsverhüllung bei Gerichtsverhandlungen.

Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schlagen vor, dass sich die Justizminister bei ihrer Konferenz von diesem Mittwoch an im thüringischen Eisenach für eine gesetzliche Regelung aussprechen. 

Das Gesicht soll vor Gericht vollständig zu erkennen sein

Der Vorstoß zielt darauf ab, dass Verfahrensbeteiligte im Gerichtssaal während der Verhandlung ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verdecken dürfen, wie das Justizministerium in Stuttgart mitteilte.

"Wie soll zum Beispiel der Richter die Identität einer Zeugin mit Burka feststellen? Und wie soll der Richter Mimik und Reaktionen auf die übrigen Beteiligten deuten können, wenn er sich einer Vollverschleierten gegenüber sieht?", sagte Wolf. 

Der Vorstoß sieht auch Ausnahmen vom Verbot vor

Allerdings sollte es aus seiner Sicht eng begrenzte Ausnahmen geben – etwa für verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen, die für Polizei oder Geheimdienst arbeiten und in Fällen schwerer Kriminalität vor Gericht als Zeuge erscheinen.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, ein entsprechendes Verbot der Gesichtsverhüllung im Gericht zu erlassen, wenn es zur Feststellung der Identität oder zur Beurteilung der Aussage notwendig ist, dass das Gesicht zu sehen ist.

Für Berufsrichter, Beamte und Rechtsreferendare gibt es so ein Verbot nach Angaben des Stuttgarter Justizministeriums bereits – nicht aber für ehrenamtliche Richter, Zeugen, Sachverständige, Anwälte und Zuhörer. (dpa)

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