
CDU kritisiert Gendersprache in Lambrechts Gesetzentwurf


Exklusiv Der CDU-Wirtschaftsrat warnt vor einer Verzögerung der in der Corona-Krise wichtigen Insolvenzrechtsreform und kritisiert einen durchgehend weiblich formulierten Text.
Der CDU-Wirtschaftsrat hat SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu einer raschen Korrektur des in ausschließlich weiblicher Form verfassten Entwurfs zum neuen Sanierungs- und Insolvenzrecht aufgefordert. "Liebe Frau Lambrecht, suchen Sie sich bitte irgendein anderes Gesetz für solche Spielereien aus", sagte Wirtschaftsrat Generalsekretär Wolfgang Steiger unserer Redaktion. Steiger kritisierte, dass es in dem Referentenentwurf des Justizministeriums beispielsweise statt "Gesellschafter" durchgehend "Gesellschafterin" heiße.
Wolfgang Steiger: "Ministerium nimmt es nicht ernst"
"Die Zeit für ein reformiertes Insolvenzrecht, das Transparenz schafft, zerrinnt - aber das Bundesjustizministerium nimmt es nicht ernst", sagte der CDU-Politiker. "Nicht anders kann ich dieses Verfahren bewerten, das die Umsetzung des Gesetzes weiter verzögern wird", warnte Steiger. Er verwies darauf, dass eine Reform "für alle Gläubiger elementar" sei. "Wir müssen unbedingt verhindern, dass die unweigerlich zurollende Insolvenzwelle gesunde Unternehmen mitreißt. Dagegen muss das Bundesjustizministerium jetzt zügig die Dämme errichten."
Wirtschaftsrat wird von Präsidentin Hanker und Vize Merz geführt
Der CDU-Wirtschaftsrat wird von der Unternehmerin Astrid Hanker als Präsident und dem CDU-Politiker Friedrich Merz als Vizepräsidenten geführt.
Gegenüber der Bild-Zeitung hatte das Justizministerium erklärt, die Rechts- und Sprachprüfung des Entwurfs sei noch nicht abgeschlossen, Änderungen seien noch möglich. Das Bundesinnenministerium (BMI) kritisiert demnach, dass der Entwurf "ausschließlich die weibliche Form" verwendet und fordert eine Anpassung "an die geltenden Regelungen".
Corona-Krise macht Gesetz dringlich
Generalsekretär Steiger kritisierte, Lambrecht sei "schon bisher zu lange eine Insolvenzrechtsreform schuldig" geblieben. Diese müsse eine Umstrukturierung vor einer Insolvenz und damit die Rettung von Betrieben und Arbeitsplätzen ermöglichen. "Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass Unternehmen, die insolvenzrechtlich überschuldet sind, weil sie vor allem Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, Zugang zum Restrukturierungsverfahren bekommen", bekräftigte Steiger.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Gendergerechte Sprache ist wichtig. Ich hätte auch immer behauptet, dass die Frauen bei den männlichen Bezeichnungen mitgemeint sind. Ist aber nicht der Fall - ein einfacher Witz macht dies erfahrbar:
Kommen drei Bauarbeiter in die Kneipe. "I hätt gern a Woiza." "Für mi a Helles" "Für mi leider nur a Spezi - i bin schwanger."
Überrascht? Eben.
Als ob es nichts wichtigeres gäbe als alles Gendergerecht zu machen, oder wenn jemand meint, die Bezeichnung könnte rassistisch sein, es zu ändern. Z.B. was war am Namen 3 Mohren Rassistisch????
Es ist doch "gerecht" - wie bisher auch ist natürlich das andere Geschlecht "mitgemeint"! Das ist doch sonst in den Gesetzestexten auch kein Problem?!