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Rente: Wie Betriebsrentner in Zukunft entlastet werden sollen

Rente

Wie Betriebsrentner in Zukunft entlastet werden sollen

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    Betriebsrentner sollen von der Regierung entlastet werden - nur wie genau, ist noch unklar.
    Betriebsrentner sollen von der Regierung entlastet werden - nur wie genau, ist noch unklar. Foto: Karolin Krämer, dpa (Symbolbild)

    Bei mehr als fünf Millionen Rentnern sitzt der Groll auf die Politik tief. Sie zahlen seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004 auf ihre Betriebsrenten nicht nur den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Bei einer Betriebsrente von 300 Euro monatlich sind das, je nach Krankenkasse und Zusatzbeitrag, zusammen mindestens 43,80 Euro. Und obwohl Union und SPD sich im Prinzip darin einig sind, dass das nicht so bleiben kann, hat die Koalition noch keine Lösung gefunden, um diese Rentner zu entlasten.

    Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags. Warum verlangt die Krankenkasse bei der Betriebsrente den vollen Satz?

    Um die Finanzen der Kassen zu stabilisieren, hat die damalige rot-grüne Koalition nicht nur die Einführung der inzwischen wieder abgeschafften Praxisgebühr und höhere Zuzahlungen in der Apotheke beschlossen, sondern auch eine Reform der Betriebsrenten. Bis dahin musste auf die Zusatzrente lediglich der halbe Beitragssatz gezahlt werden, einmalige Auszahlungen, etwa aus einer Direktversicherung, waren sogar komplett beitragsfrei. Heute führen Rentner auf ihre Betriebsrenten auch noch den Arbeitnehmerbeitrag ab – immer vorausgesetzt, die Zusatzrente beträgt mehr als 152,25 Euro im Monat. Wird das angesparte Kapital auf einen Schlag ausgezahlt, zum Beispiel durch ein Versorgungswerk, verteilt die Krankenkasse die Beitragslast in monatliche Portionen auf zehn Jahre. Privat Versicherte sind hier wie dort außen vor, sie zahlen keine Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten oder einmalige Ausschüttungen.

    Wie verträgt sich das mit dem Versprechen, die private Altersvorsorge weiter zu stärken?

    Nicht wirklich – das haben auch die Koalitionäre erkannt. Inzwischen sitzen die Krankenkassen auf einem Finanzpolster von 21 Milliarden Euro, weshalb sowohl die Union als auch die SPD die sogenannte Doppelverbeitragung beenden wollen. Gegen den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die Beitragsausfälle mit 2,5 Milliarden Euro aus dem Steuertopf und 500 Millionen Euro aus den Rücklagen der Versicherer zu finanzieren, regt sich in der SPD allerdings heftiger Widerstand. Ausgang ungewiss.

    Warum soll der Steuerzahler die Einnahmeverluste ausgleichen?

    Auch vor der Einführung der umstrittenen Regelung im Jahr 2004 sei nicht der Steuerzahler für den Arbeitgeberanteil aufgekommen, argumentiert die Augsburger SPD-Abgeordnete Ulrike Bahr. Es sei daher nicht angemessen, jetzt nach Steuermilliarden zu rufen. „Die gesetzliche Krankenversicherung kann diesen Eingriff verkraften.“ Spahn dagegen sieht die Förderung der privaten Altersvorsorge und den Kampf gegen Altersarmut als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die der Steuerzahler zu schultern habe.

    Wie könnte eine Neuregelung aussehen?

    Nach dem Willen von Spahn sollen Betriebsrentner vom nächsten Jahr an wieder den halben Beitrag bezahlen – so wie vor 2004 auch. Denkbar wäre auch, die Freigrenze anzuheben und Betriebsrenten beispielsweise erst ab einer Summe von 250 oder 350 Euro monatlich dem vollen Beitragssatz zu unterwerfen. Da die meisten Betriebsrenten deutlich darunter liegen, würde der Großteil der Rentner auch so entlastet.

    Wenn die Entlastung Gesetz wird: Bekomme ich für zu viel gezahlte Beiträge dann Geld zurück?

    Obwohl sich in den Abgeordnetenbüros in Berlin die Briefe erzürnter Rentner stapeln, die ihre Verträge vor dem Jahr 2004 abgeschlossen haben und sich von der Politik getäuscht sehen, wird es aller Voraussicht nach keine rückwirkende Erstattung von Beiträgen geben. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht die Reform in zwei Urteilen für rechtens erklärt. Zum anderen spricht die schiere Summe, die dafür aufgebracht werden müsste, dagegen – bis zu 40 Milliarden Euro.

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