Beginnt der Kampf um Paragraf 218 von vorn?
Plus Vor gut 30 Jahren wurde das Thema Schwangerschaftsabbruch neu geregelt. Nun will die Ampelkoalition eine Kursänderung – und Abtreibungen legalisieren.
Der Tag, an dem in den USA ein gesellschaftliches Erdbeben für größtmögliche Erschütterungen gesorgt hat, liegt fast zwei Jahre zurück. Der Supreme Court, das höchste Gericht der Vereinigten Staaten, hatte damals das fast 50 Jahre lang in der Verfassung verankerte Recht auf Abtreibung gekippt. Abtreibungsgegner lagen sich jubelnd in den Armen, Frauenrechtlerinnen vergossen Tränen der Verzweiflung. Die gesellschaftlichen Gräben sind tiefer als der Grand Canyon. Und selbst die Nachbeben blieben bis heute gewaltig: In Arizona setzten in dieser Woche Richter ein Abtreibungsverbot in Kraft, das aus dem Jahr 1864 stammt. Der überhitzte Streit über das Recht auf weibliche Selbstbestimmung könnte nach Ansicht von Experten zum bestimmenden Thema des amerikanischen Wahlkampfes werden.
Einen Kulturkampf, wie ihn die Vereinigten Staaten erleben, mag in Berlin noch niemand herbeireden. Doch die Nervosität ist fast mit Händen greifbar. Denn auch in Deutschland könnte die Debatte um den Paragrafen 218 alte Wunden wieder aufreißen. Das sorgt viele Abgeordnete und auch Kanzler Olaf Scholz. „Dem Bundeskanzler ist sehr daran gelegen, dass das Thema mit der nötigen Sensibilität und dem nötigen Respekt diskutiert wird“, versichert Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann. Und in einem Punkt sind sich Ampel und Union einig: Die geplante Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wird für viel Unruhe sorgen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.
Entschuldigung, das ist meine Sicht der Dinge, die so nicht stimmen muss: Egal ob die Legalisierung von Cannabis oder Vereinfachung von Schwangerschaftsabbrüchen, der Ampel geht es nur darum, Privilegien für die eigenen potentiellen Wählerklientele zu schaffen.
In Wirklichkeit wird diese Art der großen Freiheit meistens auf Kosten schwächerer ausgelebt.
Die böse Ampelregierung regiert auf Kosten der schwächeren, während alle vorherigen Regierungen nur zum Wohl aller regiert haben und nur göttlichen Entscheidungen getroffen haben.
Schon die Diskussion der 90er Jahre warf 17 Millionen ehemalige DDR-Bürger in dieser Frage in die rechtliche Steinzeit zurück.
Schwangerschaftsabbruch in der DDR legal und über das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“ geregelt. Der Eingriff wurde, genauso wie die Pille, von der „Kasse“ getragen. Bis zur 12ten Woche ging das, ohne das die Gesellschaft auf die Betroffene einwirkte. Der Bauch der Frau gehört der Frau. Punkt. Diese Selbstbestimmung als Verbrechen herabzuwürdigen, aber es nicht zu verfolgen, ist wirklich typisch bundesdeutsche Gesetzgebung.
Ab der 12 Woche stand der Schutz des Ungeborenen im Vordergrund.
Das ist in Summe eine Regel, die die Abwägung der Rechtsgüter für alle Beteiligten handhabbar macht. Keine Grauzone. Wer bis wann was darf ist geklärt. Kein äußerer Druck auf die Frauen. Denn Druck haben die Betroffenen bei dieser Entscheidung zur Genüge. Da braucht es in der Regel keinen Pastor oder Ethiker.
Und im übrigen war die Geburtenquote in der DDR trotz kostenloser Pille und legalem Schwangerschaftsabbruch nicht kleiner als in der BRD.
Schwangerschaftsabbruch gehört hier endlich gesetzlich klar geregelt. Er soll ab der 13 Woche strafbar sein. Bis dahin jedoch legale Kassenleistung, ohne irgendwelche Beratungspflichten, die über die, wie bei jede anderen OP zu deren Risiken, hinausgehen.
Wenn selbst die DDR das individuelle Selbstbestimmungsrecht höher gehalten hat, als es die heutige Bundesrepublik tut, sagt das schon fast alles.
Bis zur 12. Woche stimme ich Ihnen zu, jedoch nicht als Kassenleistung. Warum sollte die Allgemeinheit für fehlende oder unzureichende Verhütung aufkommen? Für "Unfälle" gibt es schließlich die Pille danach, rezeptfrei in der Apotheke.
Warum sollte die Kasse, für Unvernunft beim Sport, beim Auto-, Motorrad-, Mountainbike-, Usw.usf.-Fahren aufkommen, Friedrich? Oder für Krankheiten aufgrund selbstangefressener Fettleibigkeit? Oder, oder, oder…