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Briefwahl zur Bayern-Wahl 2023: Heute am Wahltag noch möglich?

Landtagswahl 2023

Briefwahl bei der Landtagswahl 2023 in Bayern: Ist sie am Wahltag noch möglich?

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    Hier finden Sie die Infos zur Briefwahl bei der Landtagswahl 2023 in Bayern.
    Hier finden Sie die Infos zur Briefwahl bei der Landtagswahl 2023 in Bayern. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)
    • Das sind die Ergebnisse für alle Stimmkreise der Landtagswahl 2023 in Bayern.
    • Hier finden Sie das gesamte Wahlergebnis der Bayern-Wahl 2023.
    • Wir berichten hier im Live-Ticker von der Landtagswahl 2023 in Bayern.

    Am 8. Oktober 2023 wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Dann geben Wählerinnen und Wähler in ganz Bayern ihre Erst- und Zweitstimme ab.

    Doch manche Leute schaffen es nicht ins Wahllokal, weil sie am Wahltag nicht da sind oder andere Gründe haben. Dann ist die Briefwahl eine gute Möglichkeit, um trotzdem an der Wahl teilzunehmen. Wie läuft so eine Briefwahl eigentlich ab?

    Bayern-Wahl 2023: Briefwahl heute am Wahltag noch möglich?

    Laut dem BayernPortal kann der sogenannte "Wahlscheinantrag" in der Regel bis zwei Tage vor der Wahl gestellt werden. Das wäre in diesem Fall Freitag, 6. Oktober 2023, bis 15 Uhr.

    Bei Notfällen wie einer Erkrankung lässt sich die Briefwahl aber auch am Wahltag noch bis 15 Uhr beantragen. Fürs Verschicken ist es dann natürlich zu spät. Der Wahlbrief muss stattdessen bis 18 Uhr bei der Adresse abgegeben werden, die auf dem Brief vermerkt ist.

    Bayerische Landtagswahl: Wie beantragt man die Briefwahl?

    Um per Briefwahl an der Bayern-Wahl teilzunehmen, brauchen die Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen - zuerst einmal die Wahlbenachrichtigung. Die wird normalerweise allen Bürgerinnen und Bürgern, die auch wahlberechtigt sind, automatisch vor der Wahl zugesandt. Das passiert laut dem BayernPortal etwa fünf bis drei Wochen vor der Wahl.

    Falls Sie wahlberechtigt sind, aber zum Stichtag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Bürgerbüro beziehungsweise dem Wahlamt in Verbindung setzen.

    Wenn die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, kann der Wahlschein und somit auch die Briefwahl ganz einfach beantragt werden:

    • Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es ein Formular, das ausgefüllt an die Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden muss.
    • Manche Gemeinden bieten Online-Formulare an, mit denen die Briefwahl beantragt werden kann. Welche Kommunen ein solches Portal anbieten, steht auf der Website des Bayern Portals.
    • Auch persönlich können die Unterlagen in der Gemeinde beantragt werden.
    • Außerdem kann die Briefwahl schriftlich beantragt werden, per Mail oder Brief. Dafür müssen jedoch bestimmte Daten angegeben werden.

    Folgende Angaben müssen laut dem BayernPortal auf dem Wahlschein-Antrag sein:

    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
    • Wer nicht das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet, sollte am besten auch den Stimmbezirk sowie die Wählerverzeichnisnummer angeben. Diese stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
    • Falls die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, sollte diese Adresse ebenfalls mit einem Hinweis angegeben werden.
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