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Bundestag beschließt Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen

Berlin

Bundestag beschließt Impfpflicht für Gesundheitswesen

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    In Deutschland wird es eine berufsbezogene Impfpflicht für den Gesundheitsbereich geben.
    In Deutschland wird es eine berufsbezogene Impfpflicht für den Gesundheitsbereich geben. Foto: Axel Heimken, dpa (Symbolfoto)

    In Deutschland wird es eine berufsbezogene Impfpflicht geben. Das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich müssen sich demnach gegen das Coronavirus immunisieren lassen, wenn sie nicht genesen sind.

    Bundesrat entscheidet am Nachmittag

    Für das Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 Parlamentarier enthielten sich. Am Nachmittag soll darüber auch noch der Bundesrat in einer Sondersitzung abschließend entscheiden.

    Mehr Menschen sollen impfen dürfen

    Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken sollen demnach bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Auch sollen künftig mehr Menschen impfen, um Tempo in die Impfkampagne zu bringen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können.

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