Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Bundestag: Mehr Doppelnamen, mehr Wahlfreiheit: Neues Namensrecht

Bundestag
12.04.2024

Mehr Doppelnamen, mehr Wahlfreiheit: Neues Namensrecht

Der Bundestag hat eine Reform des Namensrechts beschlossen.
Foto: Annette Riedl, dpa

Deutsche Behörden werden flexibler: Paare bekommen mehr Möglichkeiten bei der Namenswahl. Nationale Minderheiten wie Dänen, Sorben und Friesen in Deutschland können alte Traditionen aufleben lassen.

Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte in Berlin mit den Stimmen der drei Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der CDU/CSU für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen.

"Ehepaare können ihre Verbundenheit künftig durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken", erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). "Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt."

Ein Bindestrich bei Doppelnamen bleibt möglich, aber nicht vorgeschrieben - und nach zwei Nachnamen ist Schluss. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen.

Deutsches Namensrecht war sehr restriktiv

Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde "aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht", heißt es in dem neuen Gesetz.

Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Buschmann erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.

"Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen"

Stefan Seidler, der für den Südschleswigschen Wählerverband (SSW), im Bundestag sitzt, zeigte sich erfreut. "Unsere Leute können jetzt so heißen, wie sie wirklich heißen", sagte er. Der SSW ist die Partei der dänischen und friesischen Minderheit. Auch der SPD-Abgeordnete Johann Saathoff aus Ostfriesland lobte, für Friesinnen und Friesen biete das neue Namensrecht die Möglichkeit einer Rückkehr zu ihren Wurzeln. Traditionell wurde hier der Nachname aus dem Vornamen des Vaters gebildet, also zum Beispiel "Jansen" aus dem Namen "Jan".

Kassem Taher Saleh von den Grünen schilderte, dass sein eigener zweiteiliger irakischer Nachname Taher Saleh bei der Einbürgerung vor einigen Jahren nicht korrekt in alle deutschen Personaldokumente übernommen wurde - obwohl dies bei gebürtigen Spanierinnen und Spaniern kein Problem sei. Künftig werde das anders. "Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht", erklärte Taher Saleh. "Jeder Mensch hat ein Recht darauf, mit dem eigenen Namen angesprochen zu werden."

CDU: Namensrecht wird verkompliziert

Der CDU-Abgeordnete Carsten Müller begrüßte die Reform zwar im Prinzip, beklagte aber, sie bleibe hinter den Erwartungen zurück. Das Namensrecht werde verkompliziert, was im Widerspruch zum Ziel des Bürokratieabbaus stehe.

Die neuen Regelungen sollen ab dem 1. Mai 2025 gelten. Es geht dabei nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.