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  3. Energiekrise: Die Strom- und Gaspreisbremse gilt schon ab Januar

Energiekrise
22.11.2022

Die Strom- und Gaspreisbremse gilt schon ab Januar

Die Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt.
Foto: Marcus Brandt, dpa

Die Bundesregierung plant, Haushalte früher von explodierten Energiekosten zu entlasten. Aus der Union kommt Kritik.

Haushalte sollen ab dem kommenden März von den hohen Energiepreisen entlastet werden – rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Auch für Unternehmen gibt es Erleichterungen. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Strom- und Gaspreisbremse hervor, den das Kabinett voraussichtlich an diesem Mittwoch beschließen wird. Mit der Entlastung auch für die Monate Januar und Februar reagiert die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf die Warnungen vor einer drohenden "Winterlücke". Bislang geplant war die Energiepreis-Dämpfung von März 2023 bis zum Frühjahr 2024. Für Betriebe waren bereits zuvor Hilfen ab Januar angekündigt.

80 Prozent des Energieverbrauchs soll es zum garantierten Preis geben

Die Strom- und Gaspreisbremse soll nach dem Willen der Regierung die durch den russischen Angriff auf die Ukraine massiv gestiegenen Energiekosten abfedern. Viele Verbraucher und Firmen drohen angesichts horrender Gas- und Stromrechnungen, in schwere finanzielle Nöte zu geraten. Um dies zu verhindern, sollen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs den garantierten Gasbruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen.

Die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs sollen nach dem Vertragspreis abgerechnet werden. Bei Fernwärme, die oft mit Gas erzeugt wird, ist ein garantierter Bruttopreis von 9,5 Cent vorgesehen. Damit will die Ampel sowohl eine spürbare Kostendämpfung erreichen, gleichzeitig aber weiter einen Anreiz zum Energiesparen bieten. Vermieter müssen die Entlastung über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

In der Energiekrise gibt es eine Einmalzahlung für Dezember

Eine Einmalzahlung an die Haushalte für Dezember haben Bundestag und Bundesrat bereits beschlossen. Industriekunden erhalten dem Entwurf zufolge 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je Kilowattstunde. Dies gilt bereits ab Januar. Entlastungsmaßnahmen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft – während ihrer Dauer dürfen grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, so der Entwurf.

Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.
Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

Nach dem gleichen Muster soll von März 2023 bis Ende April 2024 eine Strompreisbremse gelten, rückwirkend werden die Beträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird der Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, gedeckelt. Zugrunde gelegt werden als Basisbedarf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Industriekunden zahlen 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

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Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden. Um die Strompreisbremse zu bezahlen, will der Staat "Übergewinne" von jenen Stromerzeugern abschöpfen, die gerade von den hohen Preisen auf den Großhandelsmärkten profitieren. Das können etwa Braunkohle-, Atom- oder Ölkraftwerke sowie Wind- oder Solarparks sein. Die Abschöpfung soll rückwirkend von September 2022 bis vorerst Ende Juni 2023 erfolgen.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden.
Foto: Silvio Wyszengrad

Union warnt vor einer "Erneuerbaren-Bremse"

In der Union stoßen die Ampel-Pläne zur Gas- und Strompreisbremse auf heftige Kritik. Energiepolitiker Andreas Jung (CDU) warnte vor der geplanten Abschöpfung von "Zufallsgewinnen", die auch Unternehmen betreffen, die Ökostrom produzieren: "Das darf so nicht kommen. Das ist eine Erneuerbaren-Bremse und es droht ein Kollateralschaden für die Energiewende." Anja Weisgerber (CSU), Sprecherin der Unionsfraktion für Verbraucherschutz, kritisierte, die Ampel nutze "nicht jede Chance für Preisdämpfungen". Durch verlängerte Laufzeiten der drei noch laufenden Kernkraftwerke könne ihr zufolge der Strompreis im Jahr 2024 um rund 13 Prozent gesenkt werden. In der kommenden Woche berät der Bundestag über die geplanten Energiepreisbremsen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.11.2022

Ernüchterung in Sachen in Energiepreisexplosion wird erst kommen, wenn die Abrechnungen für 2022 vorliegen und die Vorauszahlungen für 2023 usw dem Verbraucher privat und Industrie zugehen. Wenn bis dahin die anvisierten Kostenbremsen
nicht greifen bzw die Kostenexplosion sich weiter fortsetzt, wird die Politik in Bedrängnis geraten ihre unbegrenzte Unterstützungszusage für Kiew weiter verfolgen zu können ob materiell oder mit Geld/Krediten. Es darf infrage gestellt werden, ob in der UA der westl Way of Life verteidigt wird.

23.11.2022

Die Kostenexplosion wird sich nicht fortsetzen sondern zurück gehen.
Die Preise sind ja bereits jetzt rückläufig. Die Kostenexplosion war realistisch nicht gerechtfertigt gewesen, sondern beruhte auf Panik und Spekulation. Wir der "Börsencrash" vor Corona.
Es haben sich viele jetzt teuer eingedeckt aus Panik nichts zu bekommen.