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EU-Richtlinie: Wird der Kuchenverkauf beim Schulfest bald besteuert?

EU-Richtlinie

Wird der Kuchenverkauf beim Schulfest bald besteuert?

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    Der Kuchenverkauf auf Festen ist für viele Kitas und Schulen eine willkommene Einnahmequelle.
    Der Kuchenverkauf auf Festen ist für viele Kitas und Schulen eine willkommene Einnahmequelle. Foto: Mathias Neubauer, dpa

    Der Kuchenverkauf auf Schul- und Kindergartenfesten ist so vielschichtig wie eine Prinzregententorte. In erster Linie dient er ja dem guten Zweck. Wenn der Kletterturm in der Kita morsch ist, hilft das Selbstgebackene der Mamas und (vereinzelt) auch Papas, um Geld für einen neuen ranzuschaffen. Besonders engagierte Eltern und Omas nutzen die Gelegenheit in zweiter Linie natürlich auch zur Prestigepflege. Prunkvoll dekorierte doppelstöckige Konditorenerzeugnisse kurbeln die Einnahmen an – das Augenrollen der anderen Eltern, die noch schnell den letzten Marmorkuchen beim Bäcker um die Ecke geholt haben, gibt es gratis dazu. Nun droht dem seit Generationen erprobten Erfolgsmodell allerdings Ungemach. Denn der Staat könnte schon bald sein Stück vom Kuchen einfordern.

    Hintergrund ist eine neue Mehrwertsteuerrichtlinie, die von der EU-Kommission erlassen wurde. Im kommenden Jahr muss sie in deutsches Recht umgesetzt werden. Demnach sollen künftig auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen oder staatliche Kitas umsatzsteuerpflichtig werden, damit private Firmen im Wettbewerb nicht benachteiligt sind. Klingt auf den ersten Blick banal, könnte aber zur Folge haben, dass auf den Erlös des Kuchenverkaufs Steuern anfallen.

    In Bayern ist der Kuchenverkauf keine unternehmerische Tätigkeit

    Die sparsamen Baden-Württemberger haben als Erste Wind von der Sache bekommen. Und nun tobt im Ländle eine bitterschokoladenbittere Debatte um bizarre Brüsseler Bürokratie, die sogar schon das Finanzministerium erreicht hat. „Wir haben uns das auch nicht ausgedacht, aber in der Logik dieser neuen Umsatzsteuerrichtlinie ist eine Klasse, die Kuchen verkauft, Teil der Schule und Schule ist staatlich, also verkauft der Staat Kuchen“, bestätigte ein Ministeriumssprecher in der . Die Aufregung ist so groß, dass sich inzwischen sogar Ministerpräsident Winfried Kretschmann persönlich eingeschaltet und versprochen hat, „Bürokratismen zu mindern“.

    In Bayern geht man das Thema etwas gelassener an. Das Finanzministerium verweist auf Nachfrage unserer Redaktion zuständigkeitshalber auf das Landesamt für Steuern, das den Sachverhalt im Wesentlichen zwar bestätigt, allerdings in der konkreten Umsetzung auf die sprichwörtliche „Liberalitas Bavariae“ setzt. „Nach bayerischer Auffassung führt jedoch zum Beispiel der interne Kuchenverkauf an einer Schule zu keiner Unternehmereigenschaft nach Paragraf 2 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes, da die Schule insoweit nicht auf dem Markt, also nicht nachhaltig tätig wird“, teilt eine Sprecherin in wunderbarem Behördendeutsch mit – und meint damit: Passt schon.

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