Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Europäisches Parlament: Geld für Ungarn: Ausschuss will gegen EU-Kommission klagen

Europäisches Parlament
12.03.2024

Geld für Ungarn: Ausschuss will gegen EU-Kommission klagen

Die EU-Kommission hatte rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Geldern für Ungarn freigegeben.
Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

Trotz heftiger Kritik gab die Europäische Kommission im Dezember Fördergeld für Ungarn frei - sehr zum Ärger des EU-Parlaments, das mit juristischen Konsequenzen drohte. Kommt jetzt die Klage?

Nach der umstrittenen Freigabe von Fördergeld in Milliardenhöhe für Ungarn hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Weg für eine Klage gegen die EU-Kommission geebnet. Mit großer Mehrheit stimmten die Mitglieder für die Klage, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Demnach gab es bei 16 Stimmen für eine Klage nur eine dagegen. Enthaltungen gab es nicht. 

Nach der klaren Entscheidung des Ausschusses ist es nach Angaben aus Parlamentskreisen nun sicher, dass Parlamentspräsidentin Roberta Metsola den juristischen Dienst des Parlaments damit beauftragen wird, die Klage einzureichen. Nach derzeitigen Plänen wird sie zuvor aber noch am Donnerstag die Konferenz der Präsidenten über die Empfehlung des Rechtsausschusses informieren. In dieser sitzen neben Metsola unter anderem die Vorsitzenden der Fraktionen. Die Konferenz ist für die Beziehungen zu den anderen Organen der EU zuständig.

Hintergrund der Klage-Pläne ist die Entscheidung der EU-Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn rund zehn Milliarden Euro an eingefrorenen EU-Fördermitteln für das Land freizugeben. Die Brüsseler Behörde hatte den Schritt Ende vergangenen Jahres vor einem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs damit begründet, dass Budapest die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllt habe. Die EU hatte die Mittel blockiert aufgrund von Bedenken, dass unter dem mit autoritären Methoden regierenden Ministerpräsidenten Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats in Ungarn getan wird. 

Kritik an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen

Europaabgeordnete kritisierten die Freigabe des Geldes damals parteiübergreifend und warfen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor, sich von Ungarn erpressen zu lassen. Orban hatte zuvor angekündigt, den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für das von Russland angegriffene Land zu blockieren. Auf den Start der Beitrittsverhandlungen konnte sich schließlich beim Gipfeltreffen im Dezember verständigt werden. Das Hilfspaket wurde bei einem Sondergipfel Anfang Februar beschlossen.

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund warf der Kommission einen "Kuhhandel" vor. "EU-Geld gegen Veto - darf es in der EU nicht geben. Deswegen klagen wir vor dem EuGH", sagte er der dpa. EU-Geld dürfe es nur dann geben, wenn der Rechtsstaat funktioniere.

Der Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordnete René Repasi nannte die Klage vor dem Gerichtshof einen wichtigen Schritt, "um die Kommission beim Umgang mit innereuropäischen Autokratien zur Verantwortung zu ziehen". Die Rechtsstaatlichkeit dürfe in der EU nicht zum Verkauf stehen, sagte er der dpa kurz nach der Abstimmung.

Fall könnte vor dem EuGH landen

Die EU-Kommission wirft Ungarn seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu missachten. Die Behörde leitete etliche Vertragsverletzungsverfahren ein und verklagte Ungarn mehrfach vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), etwa wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik. Der EuGH kippte in verschiedenen Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems.

Im Januar kündigte das Parlament an, dass der Rechtsausschuss und der juristische Dienst eine mögliche Klage wegen der umstrittenen Freigabe prüfen sollten. Falls sich Hinweise auf Verstöße gegen EU-Recht finden, soll der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden.

Der Entscheidung des Parlamentsausschusses ging ein Rechtsgutachten zu den Chancen einer möglichen Klage voraus. Dieses war zunächst zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Das Gutachten liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.