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Finanzen: Fördergelder für Ungarn: EU-Parlament verklagt Kommission

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Fördergelder für Ungarn: EU-Parlament verklagt Kommission

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    Über die Klage will das Parlament klären lassen, ob die Entscheidung der Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro für das Land freizugeben, rechtmäßig war.
    Über die Klage will das Parlament klären lassen, ob die Entscheidung der Kommission, trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro für das Land freizugeben, rechtmäßig war. Foto: Jean-Francois Badias/AP, dpa

    Das Europäische Parlament verklagt die EU-Kommission von Ursula von der Leyen wegen der umstrittenen Freigabe von Fördergeldern für Ungarn. Das bestätige ein Sprecher von Parlamentspräsidentin Roberta Metsola am Donnerstag nach einer Sitzung von ihr und den Vorsitzenden der Fraktionen in Straßburg. Zuvor hatte am Montagabend der Rechtsausschuss des Parlaments mit großer Mehrheit für die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gestimmt.

    Die Kommission kündigte an, ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen zu wollen. Sie sei der Ansicht, dass sie in voller Übereinstimmung mit dem EU-Recht gehandelt habe, sagte ein Sprecher. "Ungarn hatte alle von der Kommission geforderten Beweise für die Unabhängigkeit der ungarischen Justiz vorgelegt."

    Die Kommission hatte trotz anhaltender Kritik an Verstößen gegen rechtsstaatliche Prinzipien in Ungarn eingefrorene EU-Fördermittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro für das Land freigegeben. Über die Klage will das Parlament klären lassen, ob die Entscheidung rechtmäßig war.

    Äußerst seltener Vorgang

    Dass das EU-Parlament die Kommission vor den EuGH bringt, ist ein äußerst seltener Vorgang. Das Parlament hatte 2021 zwar gegen von der Leyen und ihr Team geklagt, weil diese eine damals neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten zunächst nicht angewendet hatten. Das Parlament zog die Klage jedoch zurück, nachdem die Behörde im April 2022 begann, die sogenannte Konditionalitätsverordnung gegen Ungarn zu nutzen. Sie ermöglicht es, für Ungarn vorgesehene EU-Mittel einzufrieren, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.

    Parteifreunde von der Leyens machten keine offensichtlichen Versuche, die Klage zu verhindern. Von der Leyen wurde von der EVP erst in der vergangenen Woche offiziell als Kandidatin für eine zweite Amtszeit als Präsidentin der EU-Kommission aufgestellt. Aus EVP-Kreisen hieß es am Donnerstag, ein Eintreten gegen die Klage hätte als Unterstützung für den ungarischen Regierungschef Viktor Orban missverstanden werden können. Grundsätzlich hätte man vor einer Klage noch eine genauere juristische Prüfung vornehmen wollen.

    Harte Vorwürfe gegen von der Leyen

    Politische Gegner versuchten das Verfahren in den vergangenen Tagen dafür zu nutzen, von der Leyen politischen Schaden zuzufügen. "Die Anklage ist mehr als peinlich für von der Leyen. Von der Leyen wandelt damit auf Donald Trumps Spuren, der seinen Präsidentschaftswahlkampf von der Anklagebank aus führen muss", spottete der Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament, Moritz Körner. 

    Ähnlich scharf äußerte sich der Linken-Fraktionsvorsitzende Martin Schirdewan: "Von der Leyen überwies eingefrorenes Geld an den Autokraten Orban, um seine Stimme im Rat zu kaufen." Zum Schutz der Bürger und der demokratischen Werte wehre das Parlament sich gegen dieses "Geschacher der Präsidentin und EVP-Spitzenkandidatin".

    Unklare Erfolgsaussichten

    Wie erfolgreich die Klage sein wird, ist unklar. Der juristische Dienst des Parlaments war zuletzt in einem Gutachten zu den Chancen einer Klage zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Zunächst müsse das Parlament beweisen, dass die Kommission beim Erlass der Entscheidung Fehler gemacht habe, heißt es in dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es sei zu erwarten, dass "die Kommission ihrerseits eine solide Verteidigung vorbringt" und sich auf ihren Ermessensspielraum stützen werde. 

    Das Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Klage mehrere Fragen aufwerfen würde, mit denen der EuGH noch nicht befasst war. Dies mache es schwer vorherzusagen, wie der Gerichtshof in einem solchen Fall entscheiden würde. Ein Urteil in dem Fall dürfte ohnehin frühestens im kommenden Jahr fallen, also lange nach den für Juni angesetzten Europawahlen und der Entscheidung über eine mögliche zweite Amtszeit von der Leyens.

    Kritiker der Klageentscheidung sehen deswegen erhebliche Risiken. Das Vorgehen werde es Orban ermöglichen, sich weiter als Opfer einer politischen Kampagne des Parlaments zu inszenieren. Zudem drohe im Fall eines Scheiterns der Klage auch ein erheblicher Imageschaden für das Parlament. Die geäußerte Hoffnung, dass die Mitgliedstaaten der Kommission über ein kompliziertes Entscheidungsverfahren in Folge Kompetenzen entziehen könnten, sei vollkommen unbegründet - vor allem, weil die Entscheidung für die Freigabe der Mittel von einer großen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten unterstützt worden sei. 

    Europaabgeordnete sprechen von Erpressung

    Europaabgeordnete - auch solche aus Reihen der deutschen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP - kritisierten die Freigabe des Geldes damals aber und warfen von der Leyen vor, sich von Ungarn erpressen zu lassen. Orban hatte zuvor angekündigt, den Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und ein milliardenschweres Hilfspaket der EU für das von Russland angegriffene Land zu blockieren. Die Verständigung auf den Start der Beitrittsverhandlungen erfolgte beim Gipfeltreffen im Dezember. Das Hilfspaket wurde bei einem Sondergipfel Anfang Februar beschlossen.

    (Von Stella Venohr und Ansgar Haase, dpa)

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