Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Großbritannien: London: Auslieferungsbeschluss für Assange ausgefertigt

Großbritannien
20.04.2022

London: Auslieferungsbeschluss für Assange ausgefertigt

Wikileaks-Gründer Julian Assange droht die Auslieferung an die USA (Archivbild).
Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa

Seit rund zwei Jahren beschäftigt sich die britische Justiz mit der Frage: Darf Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA ausgeliefert werden? Nun liegt die Entscheidung in den Händen der Regierung in London.

Im juristischen Tauziehen um die Auslieferung von Julian Assange aus Großbritannien an die USA ist die Überstellung des Wikileaks-Gründers in die Vereinigten Staaten einen Schritt näher gerückt.

Der Westminster Magistrates Court erließ in London den formellen Auslieferungsbeschluss. Dieser geht nun zur endgültigen Entscheidung an die britische Innenministerin Priti Patel. Assanges Anwälte haben jedoch eine Frist von vier Wochen, um weitere Einspruchsgründe vorzubringen. Auch ein weiterer Gang vor Gericht ist nicht ausgeschlossen. Ein Sprecher von Premierminister Boris Johnson sagte, Patel müsse innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung treffen.

Die US-Justiz will dem 50-Jährigen wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll.

Assange per Video zugeschaltet

Vor dem Gericht hatten sich am Mittwoch Unterstützer versammelt, die mit Plakaten und Sprechchören gegen eine Auslieferung demonstrierten. "Journalismus ist kein Verbrechen", war auf einem der Plakate zu lesen. Assange war dem Gerichtstermin per Video aus dem Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh zugeschaltet, in dem er mittlerweile seit mehr als drei Jahren inhaftiert ist. Seine Frau Stella Assange, die der Australier vor wenigen Wochen im Gefängnis geheiratet hatte, war im Gericht anwesend.

Der Rechtsstreit um eine mögliche Auslieferung Assanges an die USA läuft seit rund zwei Jahren. Der High Court hatte grünes Licht dafür gegeben. Eine Berufung dagegen wies das oberste britische Gericht, der Supreme Court, als unzulässig ab.

Journalisten fordern Freilassung

Die Organisation Reporter ohne Grenzen forderte die Freilassung des Wikileaks-Gründers. "Wir rufen die Innenministerin auf, im Einklang mit Großbritanniens Verpflichtung zur Verteidigung der Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung abzulehnen", sagte die Londoner Vertreterin der Organisation, Rebecca Vincent, der Deutschen Presse-Agentur. Assange müsse unverzüglich aus dem Gefängnis entlassen werden. Aufs Neue sei der Fall Assange eine politische Entscheidung geworden.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) erklärte, Assange verdiene "einen Orden und nicht eine lebenslange Haftstrafe". Wie wichtig die Aufdeckung von Kriegsverbrechen sei, habe sich gerade erst wieder am Beispiel der Gräueltaten in Butscha in der Ukraine gezeigt. "Es ist nicht damit zu rechnen, dass Julian Assange in den USA ein faires Verfahren erwartet, an dessen Ende auch ein Freispruch stehen kann", sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.

Auch der Journalist Deniz Yücel meldete sich in seiner Rolle als Präsident der Schriftstellervereinigung PEN zu Wort und forderte die Bundesregierung auf, dem Wikileaks-Gründer in Deutschland politisches Asyl zu gewähren. "Julian Assange hat keine Verbrechen begangen, er hat dazu beigetragen, welche aufzudecken - und dafür bis heute mit elf Jahren Unfreiheit bezahlt", sagte Yücel.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.