Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Hamburg: Islamisten-Demonstration in Hamburg unter strengen Auflagen

Hamburg
11.05.2024

Islamisten-Demonstration in Hamburg unter strengen Auflagen

Demonstranten halten Schilder mit den Aufdrucken «Censored», «Zensur», «Verboten», «Banned» auf einer Kundgebung in Hamburg in die Höhe.
Foto: Gregor Fischer, dpa

Die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv demonstriert erneut in Hamburg. Mit einer Kundgebung Ende April hatte die Gruppe weit über die Hansestadt hinaus für Empörung gesorgt.

Zwei Wochen nach ihrer umstrittenen Kundgebung in Hamburg hat die extremistische Gruppierung Muslim Interaktiv erneut in der Hansestadt mobilisiert. Nach Angaben der Polizei schlossen sich am Samstagnachmittag rund 2300 Menschen einer Demonstration der Islamisten an. Unter strengen Auflagen und großer Polizeipräsenz versammelten sie sich zu einer Kundgebung auf dem Kreuzweg im Stadtteil St. Georg. Am 27. April hatte eine Kundgebung von Muslim Interaktiv bundesweit Empörung ausgelöst, weil auf Schildern unter anderem der Schriftzug "Kalifat ist die Lösung" zu lesen war. 

Am Samstag hatte die Polizei am Rande der Versammlung, die unter dem Titel "Gegen Zensur und Meinungsdiktat" angekündigt war, unter anderem Wasserwerfer positioniert. In der Nähe versammelten sich einige Gegendemonstranten. Anders als vom Anmelder gewünscht durfte die Versammlung von Muslim Interaktiv nur als stationäre Kundgebung stattfinden, ein Demozug war nicht erlaubt. Die Teilnehmer waren nach Beobachtungen einer dpa-Reporterin fast ausschließlich Männer.

Auflagen wurden auf deutsch und arabisch vorgelesen

Die Versammlungsbehörde hatte als eine von neun Auflagen vorgegeben, dass es keine Geschlechtertrennung geben dürfe. Die Auflagen wurden zu Beginn, wie von der Behörde vorgegeben, auf Deutsch und Arabisch vorgelesen. Wie schon bei der Demonstration Ende April war es untersagt, zu Hass und Gewalt aufzurufen und das Existenzrecht Israels zu leugnen. Auch das Beschädigen oder Verbrennen israelischer Flaggen wurde untersagt. 

Die rechtlichen Möglichkeiten von Behörden im Umgang mit Sympathisanten eines islamistischen Kalifats in Deutschland sind nach Darstellung von Bundesjustizminister Marco Buschmann begrenzt. "Reine Sympathiebekundung für ein Kalifat ist etwas, was ich für politisch absurd und abwegig halte", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Eine Demonstrantin hält auf einer Gegenkundgebung ein Schild mit der Aufschrift "Islamismus ist richtig Scheiße" in die Höhe.
Foto: Gregor Fischer

Bundesjustizminister sieht enge rechtliche Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht habe aber sinngemäß festgestellt: Solange eine absurde Meinung, auch eine, die dem Grundgesetz widerspricht, einfach nur geäußert werde, ohne dass Anstalten unternommen würden, die Ordnung des Grundgesetzes dann auch zu beseitigen oder andere Rechtsgüter zu verletzen, müsse dies als Teil des geistigen Meinungskampfes ertragen werden. 

Anders wäre es, wenn eine Terrorgruppe oder eine extremistische Vereinigung einen Satz wie "Das Kalifat ist die Lösung" zu ihrer Losung machen würde. "Wir würden eine solche Organisation dann bei Vorliegen der entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verbieten beziehungsweise gegen sie vorgehen", sagte der FDP-Politiker. Dies würde dann auch ihre Symbole betreffen - "das ist aber heute nicht oder noch nicht der Fall".

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, dass die Sicherheitsbehörden die islamistische Szene in Deutschland fest im Visier hätten. "Wir setzen alle Instrumente ein: von der nachrichtendienstlichen Beobachtung bis hin zu intensiven Ermittlungen", sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Die Behörden hätten allein in den letzten Monaten mehrfach frühzeitig zugeschlagen, um Anschlagspläne zu verhindern.

Bundesinnenministerin verweist auf hohe Hürden eines Vereinsverbots

Faeser versicherte, auch jene, die in Hamburg über ein Kalifat fantasiert hätten, stünden im Fokus der Sicherheitsbehörden. "Wir können in unserem Rechtsstaat solche Gruppierungen aber nur verbieten, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind", erklärte die Ministerin. Das Kalifat als Herrschaftsform stammt aus der Zeit nach dem Tod des Propheten des Islam, Mohammed, im Jahr 632 n. Chr., der Kalif war sowohl religiöser als auch weltlicher Herrscher. 

Faeser bezeichnete die scharfen Auflagen der Hamburger Behörden als richtig. Die Sicherheitsbehörden beobachteten zudem sehr genau, ob gegen das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Gruppierung Samidoun verstoßen werde. "Das ist eine Straftat, die auch bei Demonstrationen ein sofortiges Durchgreifen ermöglicht."

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

12.05.2024

In Deutschland heißt es doch immer:

"Wehret den Anfängen"

Gerade im Zusammenhang mit den Kundgebungen gegen Afd und rechte Gruppierungen wird diese Losung immer zitiert.

Warum aber gilt dies dann offensichtlich nicht in Bezug auf Bewegungen, die islamistische Staatsformen in Deutschland fordern ?

Würde bei einer rechten Kundgebung die "Wiedereinführung des 3. Reichs" gefordert werden - würde die Kundgebung sofort aufgelöst und die Sprecher festgenommen werden.

Bei linken und islamistischen Äußerungen und Kundgebungen ist das in Deutschland anders, das Auge dafür ist blind.

Das aber ist falsch und ziemlich dumm !

11.05.2024

Es ist sehr begrüssenswert, dass die islamistische Gruppe Muslim Interaktiv sich der Öffentlichkeit präsentiert, so kann jeder beurteilen, ob die Mitglieder der genannten Gruppe sich für das Grundgesetz und für die Abendländische Kultur einsetzen werden, oder eine eigene Kultur in Europa durchsetzen möchten und die interaktiven Muslime werden wohl die Vorteile zu schätzen wissen, die eine Demokratie für jeden einzelnen für jede Gruppe bietet.
Gunther Kropp, Basel