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Impfpflicht
04.04.2022

Vorerst keine Impfpflicht ab 18 Jahren

In Deutschland wird es keine Impfpflicht ab 18 Jahren geben.
Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

Eine Impfpflicht ab 18 Jahren in Deutschland ist für den Moment gescheitert. Ein entsprechender Vorstoß von parlamentarischen Befürwortern wurde auf Eis gelegt.

Der Vorstoß ist gescheitert: Eine Impfpflicht für Erwachsene wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Ein entsprechendes Vorhaben für eine Impfpflicht ab 18 Jahren wurden von parlamentarischen Befürwortern auf Eis gelegt. Grund dafür sind die geringen Erfolgsaussichten, wie die Initiatoren des Bundestags-Antrags verlauten ließen. Es steht allerdings ein Kompromiss im Raum.

Video: SAT.1

Impfpflicht ab 18 gescheitert? Vorstoß liegt auf Eis

Einen solchen könnte eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren darstellen. Eine derartige Regelung brachte nun Grünen-Abgeordneter Till Steffen ins Spiel. Demnach sollen sich auch alle Bürgerinnen und Bürger im Alter zwischen 18 und 49 Jahren einer verpflichtenden Impfberatung unterziehen.

Trotz prominenter Unterstützer wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) waren die Gespräche rund um eine Impfpflicht ab 18 Jahren in den vergangenen Tagen ins Stocken geraten. Unsere Redaktion hatte bereits am Donnerstag aus Regierungs- und Koalitionskreisen erfahren, dass es für den Antrag keine Mehrheit geben würde. Gleiches galt auch für die anderen Entwürfe um eine Impfpflicht in Deutschland. Der Rückzug des Antrages kam daher nicht aus heiterem Himmel.

Impfpflicht für Erwachsene noch nicht vom Tisch

Die Vorbereitung eines Impfregisters nimmt unterdessen Gestalt an. Dieses wird vor allem von der Union gefordert. Bei einer Durchsetzung der Impfpflicht ab 50 Jahren würden sich die Antragstellerinnen und Antragsteller zudem die Möglichkeit offenlassen, die Impfpflicht bei Bedarf auf die Erwachsenen auszuweiten.

Der Antrag auf eine Impfpflicht ab 50 Jahren soll am Donnerstag im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Er gilt als Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern einer Impfpflicht in der Bundesrepublik. Eine Mehrheit ist für diese Regelung aber ungewiss - auch wegen jüngster Aussagen der Union.

Lesen Sie dazu auch

Union wird Kompromiss "nicht zustimmen"

Der Unionsfraktion im Bundestag lehnt den Kompromissvorschlag ab. "Als Union werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen", sagte der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge (CDU) der Welt und der Rheinischen Post. Er begründete diesen Schritt damit, dass eine Impfpflicht, die vor Gerichten gekippt werde, keine Mehrheit im Parlament verdiene.

Sorge machte deutlich, dass er den Vorschlag für eine Mogelpackung halte: "Er hat einen doppelten Boden. Hinter der anfänglichen Impfpflicht ab 50 verbirgt sich eine Impfpflicht ab 18, an der Teile der Ampel offensichtlich verzweifelt festhalten."

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

04.04.2022

Impfpflicht ab 50 Jahren ? Das ist für mich Altersdiskriminierung. Soll jeder selbst entscheiden ob er sich impfen lässt oder nicht.

04.04.2022

Wenn man nicht mehr selbst über eine Impfung entscheiden darf, wie es das Grundgesetzt momentan garantiert: Wer würde denn von einer erzwungenen Impfung profitieren und wer müsste erzwungene Risiken in Kauf nehmen? Die Pharmabranche? Das Einzelschicksal bei seltenen aber unter Umständen schwersten Nebenwirkungen? Das Grundgesetz darf nicht durch ein Infektionsschutzgesetz ausgehebelt werden!

04.04.2022

Falsch. Das Grundgesetz garantiert keine absolute Entscheidungsfreiheit ob man sich impfen lassen will oder nicht. Machen Sie sich mal zum Komplex "Masern" schlau. Zitat aus: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfpflicht-juristen-100.html
"Der Staatsrechtler Ulrich Battis sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": ""Eine solche allgemeine Impfpflicht ist durchaus vertretbar - und zwar, um das Leben anderer Menschen zu schützen". Der Rechtswissenschaftler von der Berliner Humboldt-Universität verwies dabei auf Artikel 2 des Grundgesetzes, der den Schutz des Lebens anderer Menschen festlegt. "Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das ebenfalls der Artikel 2 festschreibt, hat dahinter zurückzutreten."
und da gibt es viele die ähnlich argumentieren - aber auch viele die entgegengesetzer Ansicht sind. Letztlich, so vermute ich als Nicht-Jurist, wird es einerseits auf die allgemeine Situation und evtl. besondere Umstände drauf ankommen.